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wurzelbold 16.07.2014 22:14

Schenkung, um Erbbedingung zu umgehen
 
Hallo!

Wir haben einen etwas seltsamen Fall in unserer Familie:
Meine Mutter hat vor kurzem ein zweites Mal geheiratet und ist mit ihrem Mann ins Ausland gezogen, um dort den gemeinsamen Lebensabend zu verbringen.

Das Haus in Deutschland, welches vorher schon ihr gehörte, habe ich übernommen, gesetzlich ist es noch ihrs. Nachdem die beiden keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, wollten wir Kinder sichergehen, dass er als Ehemann auf seinen Pflicht- und Erbteil verzichtet - das macht er auch, aber nur unter gewissen Bedingungen. Whatever: eine davon ist, dass er in "meinem" Haus (im Dachgeschoss) kostenfreies Wohnungsrecht hat.

Sehe ich nicht ein, und meine Mutter hat er auch gelumpt. Er weigert sich aber, das beim Notar umzuändern, weil er kein Bock hat, dass ich ihn ggf rausschmeissen könnte (wir verstehen uns nicht ganz prickelnd).

Ich soll das Haus vererbt bekommen, möchte aber diesen Deal nicht eingehen. Jetzt hab ich gesehen, dass in dem Notarschreiben drin steht, dass wenn das Haus nicht mehr Teil des Nachlasses ist, das Wohnungsrecht ersatzlos erlischt.

Meine Mutter ist damit einverstanden, mir das Haus zu "schenken", damit es nicht mehr in ihren Nachlass fällt und ich quasi befreit bin von dem auferlegtem Wohnungsrecht. Aber: funktioniert das? Und in welchem Rahmen?

Recht-Einfach 19.07.2014 16:51

AW: Schenkung, um Erbbedingung zu umgehen
 
Hallo,

zum Wohnrecht kann ich in dieser Sache nicht viel sagen. Da ist ein Forum vermutlich der falsche Anlaufpunkt.

Zur Schenkung selbst:
Die Schenkung ist kein Problem, wird aber 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil auf das Erbe angerechnet. Stichwort: "Pflichtteilsergänzungsanspruch".

Lesen Sie dazu bitte den folgenden Artikel aus unserem Erbrecht Ratgeber:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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