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-   -   Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder) (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/erbe-selbstaendig-ausschlagen-als-erbe-zweiter-ordnung-bruder-2783.html)

Pallusi 10.09.2014 19:45

Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)
 
Hallo an Alle.
Bin Ich als Erbe 2 Ordnung (Bruder) verpflichtet, selbstständig
das Erbe auszuschlagen wenn mit bekannt wurde das die Erben
1 Ordnung (Kinder und deren Kinder) das Erbe wegen Überschuldung
ausgeschlagen haben.
Zum Fall:
2 Tag nach dem Tod meine Schwester bin ich für längere Zeit nach Portugal
gefahren (Bin aber in D gemeldet). Einige Tage später Informiert mich meine Nichte
das alle Erben 1 Ordnung das Erbe ausschlagen. Muss ich das jetzt auch
selbstständig machen oder bekomme ich Bescheid vom Nachlass-Gericht.?
Heute erhielt ich einen Anruf meiner Nichte die Wohnungsbau-Gesellschaft
könnte die Wohnung meiner Schwester nicht räumen wenn von mir keine
schriftliche Verzichtserklärung vorliegt. Ich soll nun der Wohnungsbau-Ges.
schriftlich erklären das ich auf das Erbe verzichte.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig.?

Vielen Dank und Grüsse aus Portugal

Recht-Einfach 11.09.2014 12:09

AW: Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)
 
Hallo, bitte lesen Sie einmal hier zum Thema Erbe ausschlagen: Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Sie sollten definitiv selbst tätig werden und das Nachlassgericht von Ihrem Vorhaben, die Erbschaft abzulehnen, in Kenntnis setzen.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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