Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)
Hallo an Alle.
Bin Ich als Erbe 2 Ordnung (Bruder) verpflichtet, selbstständig das Erbe auszuschlagen wenn mit bekannt wurde das die Erben 1 Ordnung (Kinder und deren Kinder) das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen haben. Zum Fall: 2 Tag nach dem Tod meine Schwester bin ich für längere Zeit nach Portugal gefahren (Bin aber in D gemeldet). Einige Tage später Informiert mich meine Nichte das alle Erben 1 Ordnung das Erbe ausschlagen. Muss ich das jetzt auch selbstständig machen oder bekomme ich Bescheid vom Nachlass-Gericht.? Heute erhielt ich einen Anruf meiner Nichte die Wohnungsbau-Gesellschaft könnte die Wohnung meiner Schwester nicht räumen wenn von mir keine schriftliche Verzichtserklärung vorliegt. Ich soll nun der Wohnungsbau-Ges. schriftlich erklären das ich auf das Erbe verzichte. Wie verhalte ich mich jetzt richtig.? Vielen Dank und Grüsse aus Portugal |
AW: Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)
Hallo, bitte lesen Sie einmal hier zum Thema Erbe ausschlagen: Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
Sie sollten definitiv selbst tätig werden und das Nachlassgericht von Ihrem Vorhaben, die Erbschaft abzulehnen, in Kenntnis setzen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:53 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1