Erbanspruch Scheidungskind
Hallo,
ich bin ein Scheidungskind und hatte keinen Kontakt zu meinem leiblichen Vater, da er es nicht wollte. Er heiratete nochmals und hat aus dieser Ehe auch 2 weitere Kinder. Durch Zufall erfuhr ich das er verstorben ist, wer ist nun erbberechtigt und in welcher Höhe? Wann erlischt ein Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil? Gruß Snoopyle |
AW: Erbanspruch Scheidungskind
Hallo,
als leibliches Kind Ihres Vaters haben Sie immer Anspruch auf das Erbe. Nach Ihrer Schilderung scheinen Sie und Ihr Vater keinen Kontakt mehr zu pflegen. Daher gehe ich einmal davon aus, dass Sie möglicherweise enterbt wurden, denn sonst wären Sie auch über testamentarsiche Inhalte informiert worden. Die Enterbung bedeutet aber nicht, dass Sie keinerlei Ansprüche haben. Sie können immer Ihren Pflichtteil geltend machen! Hier finden Sie weitere Informationen zum Pflichtteil im Erbrecht: Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis vom Todesfall. Bitte lesen Sie dazu hier: Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber Ich hoffe die Artikel sind für Sie aufschlussreich und ich wünsche viel Erfolg. Erbrecht Einfach |
AW: Erbanspruch Scheidungskind
Dankeschön für diese Antwort.
Eine Enterbung durch meinen Vater schließe ich nicht aus, er wollte nie etwas von mir wissen... Vom Tod meines Vaters habe ich nun Jahre später erst erfahren, wurde weder von einem Amt oder einem Verwandten informiert. Wer wird beim Tod durch ein Amt oder einen Anwalt wenn es ein Testament gibt informiert? Gruß Snoopyle |
AW: Erbanspruch Scheidungskind
Lesen Sie dazu bitte unseren Artikel zur Testamentseröffnung: Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber
Dort finden Sie die wichtigsten Informationen Erbrecht Einfach |
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