Vollstreckungsbescheid an Erben oder Vermächtnisnehmer?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt: unsere Firma hatte Forderungen aus einer Handwerkerleistung in einem Anwesen unseres Kunden. Die Forderungen wurden nicht bezahlt, deshalb Beantragung Mahnbescheid. Der Kunde ist zwischen Mahnbescheid und Zustellung Vollstreckungsbescheid verstorben. Der Mahnbescheid muss nun erneut ausgefertigt und zugestellt werden. In der mir vorliegenden Abschrift des Testaments gibt es einen Alleinerben sowie "Vermächtnisnehmer", darunter die Person, die das Anwesen bekommt, in dem wir die Arbeiten ausgeführt hatten, und deren Rechnung noch unbezahlt ist. Meine Frage: An wen muss der Mahnbescheid zugestellt werden? An den Erben oder an den Vermächtnisnehmer des Anwesens? Vielen Dank für Ihre Antwort. ulpos |
AW: Vollstreckungsbescheid an Erben oder Vermächtnisnehmer?
Sie sollten sich meines Erachtens nach an den "Alleinerben" wenden, da dieser für die Erfüllung des Vermächtnisses zuständig ist.
Sollte das Vermächtnis durch ihn jedoch bereits erfüllt worden sein, wäre der Vermächtnisnehmer der richtige Ansprechpartner. Hier ist die Frage, ob das Vermächtnis bereits erfüllt wurde. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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