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-   -   Schadensersatz weil Teilungsversteigerung stattfinden musst? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/schadensersatz-weil-teilungsversteigerung-stattfinden-musst-2849.html)

Nico8228 11.12.2014 13:15

Schadensersatz weil Teilungsversteigerung stattfinden musst?
 
Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich bilde mit meinem Bruder zusammen eine 50/50 Erbengemeinschaft. Seit nunmehr über einem Jahr zieht sich die Angelegenheit hin, da mein Bruder jegliche Mitarbeit verweigert.
In den Anfängen wurde noch über einen Anwalt kommuniziert und sich geeinigt, dass die Eigentumswohnung aus dem Nachlass verkauft werden soll, sowie sämtliche weitere Dinge aus dem Nachlass. Als es dann an die Organisation ging, hat mein Bruder auf sämtliche Anwaltsschreiben nicht mehr reagiert.
Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Käufer für die Wohnung finde, welcher vielleicht 75.000 Euro bezahlen würde, man einen Notartermin vereinbart, meinem Bruder dies mitteilt. Nun findet der Notartermin statt und mein Bruder taucht nicht auf, sodass der Verkauf platzt. Im Anschluss muss ich die Teilungsversteigerung beantragen, damit es endlich zur Auflösung der Erbengemeinschaft kommt. Dabei wird die Wohnung für 50.000 Euro versteigert. Kann ich im Nachhinein meinen Bruder auf Schadensersatz über den Differenzbetrag verklagen? Was ist mit seiner Mitwirkungspflicht? Wie sähe das Prozedere aus? Für die Klage auf Schadensersatz: Muss der potenzielle Käufer ein notariell beglaubigtes Schreiben unterschreiben, dass er die Wohnung für 75.00Euro gekauft hätte, oder reicht der vom Notar gemachte Vorvertrag als Beweis aus?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand in dieser Sache etwas antworten könnte.
Viele Grüße Nico R.

Recht-Einfach 12.12.2014 12:56

AW: Schadensersatz weil Teilungsversteigerung stattfinden musst?
 
Hallo,

ich kann nur empfehlen bei so einem komplexen Themenverhalt den Gang zum Anwalt anzutreten.

vielleicht können Ihnen diese Links noch helfen, die ich auf die schnelle gefunden habe, ohne den Inhalt maßgeblich zu werten:
Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses | Verletzung der Mitwirkungspflicht begründet Schadenersatzanspruch
Erbengemeinschaft | Erbauseinandersetzung: Diese Rechtsprechung sollten Sie kennen

Viel Erfolg


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