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-   -   Was gehört zur Erbmasse bei vorzeitiger Schenkung? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/gehoert-zur-erbmasse-bei-vorzeitiger-schenkung-2890.html)

jpo 16.02.2015 10:05

Was gehört zur Erbmasse bei vorzeitiger Schenkung?
 
Unsere Mutter hat meiner Schwester K. und mir (J.) 2007 je einen Betrag X geschenkt. Dass diese Schenkung anteilig auf den Pflichtteil meiner Schwester S. angerechnet wird, weiß ich.
Im Testament hat meine Mutter festgelegt, dass S. nicht am Erbe beteiligt wird, K. und J. je ein Drittel, die beiden Enkel (Kinder von K.) je ein Sechstel bekommen sollen.

Zählt die Schenkung generell zur Erbmasse oder nur bei der Berechnung des Pflichtteils für S? Werden die beiden Enkel auch an der Schenkung teilhaben?

Danke,
Gruß JPO

Recht-Einfach 16.02.2015 18:59

AW: Was gehört zur Erbmasse bei vorzeitiger Schenkung?
 
Hallo,

die Schenkung ist hierbei nur für den Erben "S" relevant, sollte er seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Wichtig ist hierbei das Stichwort: Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Für alle anderen bleiben die Schenkungen außen vor - sie haben die Schenkung erhalten.
Gleiches gilt für die Enkel, jedoch aus dem Grund, dass diese keinen Pflichtteils- und somit keinen Ergänzungsanspruch haben. Den Anspruch auf den Pflichtteil haben lediglich Erben erster Ordnung, also direkte Abkömmlinge oder der Ehegatte.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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