Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen
Hallo liebes Team,
ich habe 2 Fragen zum Thema Schenkung von Immobilien an Dritte , damit die leibliche Tochter vom Pflichtteil der Immobilie nichts vererbt bekommen kann. Situation: ich möchte wissen, ob mein Vater sein Haus an seine 2. Ehefrau oder meinen Bruder oder Dritte verschenkt hat, um es aus der Erbmasse zu bekommen. Da wir keinen Kontakt haben, will ich ihn nicht persönlich fragen. 1) Besteht für mich als Tochter die Möglichkeit, den Grundbucheintrag des Hauses meines Vaters einzusehen, um nachvollziehen zu können, ob er er das Haus ggf an 2. Ehefrau oder Bruder oder Dritte verschenkt hat? Wenn ja, wie gehe ich vor? 2) Wird er darüber informiert, wenn ich Einsicht beantrage? |
AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen
Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier: Beim Pflichtteilsrecht den Grundbucheintrag einsehen? Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen
Danke für den Artikel, der bezieht sich allerdings meinem Verständnis nach auf eine Einsicht in das Grundbuch, wenn der Erblasser, in diesem Fall mein Vater, bereist verstorben ist.
Meine Frage zielte jedoch darauf ab, ob ich das Grundbuch einsehen kann, jetzt wo er noch lebt, (wir haben keinen Kontakt), um zu sehen, ob das Haus ggf an mein Bruder oder andere verschenkt wurde bzw. noch in seinem Besitzt ist. Konkret ist die Frage: Kann ich das Grundbuch (ohne seine Zustimmung) zu seinen Lebzeiten einsehen, um zu verstehen, ob das Haus noch ihm gehört und wenn ja wie? |
AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen
Hallo, hier mal ein Zitat aus Wikipedia:
Zitat:
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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