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Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 18.02.2015, 17:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2015
Beiträge: 5
Standard Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Hallo liebes Team,

ich habe 2 Fragen zum Thema Schenkung von Immobilien an Dritte , damit die leibliche Tochter vom Pflichtteil der Immobilie nichts vererbt bekommen kann.

Situation: ich möchte wissen, ob mein Vater sein Haus an seine 2. Ehefrau oder meinen Bruder oder Dritte verschenkt hat, um es aus der Erbmasse zu bekommen. Da wir keinen Kontakt haben, will ich ihn nicht persönlich fragen.

1) Besteht für mich als Tochter die Möglichkeit, den Grundbucheintrag des Hauses meines Vaters einzusehen, um nachvollziehen zu können, ob er er das Haus ggf an 2. Ehefrau oder Bruder oder Dritte verschenkt hat? Wenn ja, wie gehe ich vor?
2) Wird er darüber informiert, wenn ich Einsicht beantrage?



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  #2  
Alt 19.02.2015, 18:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier:
Beim Pflichtteilsrecht den Grundbucheintrag einsehen?

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  #3  
Alt 19.02.2015, 20:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2015
Beiträge: 5
Standard AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Danke für den Artikel, der bezieht sich allerdings meinem Verständnis nach auf eine Einsicht in das Grundbuch, wenn der Erblasser, in diesem Fall mein Vater, bereist verstorben ist.

Meine Frage zielte jedoch darauf ab, ob ich das Grundbuch einsehen kann, jetzt wo er noch lebt, (wir haben keinen Kontakt), um zu sehen, ob das Haus ggf an mein Bruder oder andere verschenkt wurde bzw. noch in seinem Besitzt ist.
Konkret ist die Frage:
Kann ich das Grundbuch (ohne seine Zustimmung) zu seinen Lebzeiten einsehen, um zu verstehen, ob das Haus noch ihm gehört und wenn ja wie?
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  #4  
Alt 20.02.2015, 03:11
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Hallo, hier mal ein Zitat aus Wikipedia:

Zitat:
Zitat von de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann. [...] Berechtigtes Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ein durch die Sachlage gerechtfertigtes und verständiges Interesse für die Gestattung der Grundbucheinsicht erfordert. [...] Dieses berechtigte Interesse ist dem Grundbuchamt darzulegen.
Sie sollten es also definitiv probieren und Ihre Gründe darlegen. Andernfalls könnte ein Anwalt sicherlich auch Ihr Interesse durchsetzen und Einsicht erwirken.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
grundbuch, immobile, schenkung


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