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Hase 28.02.2015 11:50

Wie Höhe des Erbes ermitteln? Was tut man in so einem Fall?
 
Hallo :)

Das hier ist mein erster Beitrag hier im Forum. Zwar habe ich mich schon fleißig durch die Ratgeber gelesen, aber leider tauchten damit noch mehr Fragen auf. Ich muss zugeben, dass ich auch gerade ziemlich durcheiander bin und gar nicht weiß, was ich tun soll.

Ich schildere mal kurz den Fall.
Meine Tante verstarb kürzlich. Wir hatten ein gutes Verhältnis, aber da sie viel gereist ist, haben wir uns nur selten gesehen. Aber wir haben viel telefoniert. Nun habe ich durch Zufall erfahren, dass sie ganz überraschend verstorben ist. Schon zwei Tage später fand die Trauerfeier statt, welche von ihren Stiefkindern organisiert wurde. NIemand aus der Familie hatte sie vorher getroffen und sie wussten auch von unsere Seite nichts. Auf der Trauerfeier habe ich dan erfahren, dass die Polizei das Haus abgeriegelt hatte und sie wenige Minuten Zeit hatten Kontaktdaten von Familienangehörigen zu finden. Anscheinend hatte niemand eine AHnung, was eigentlich zu tun ist.

Ich habe mir niemals Gedanken über ein Testament gemacht, ging stets davon aus, dass meine Tante gewiss alles Wichtige geregelt hat. Da ich von allesn Seiten immer wieder gefragt wurde, ob es ein Testament gibt, habe ich einfach mal beim Nachlassgericht nachgefragt. Tja, und dann kam die Überraschung. Dort wurde kein Testament hinterlegt, und es laufen derzeit auch keine Nachlassverfahren. :eek: Ich kann mir irgendwie überhaupt nicht vorstellen, dass meine Tante nicht vorgesorft hat. Sie war eine kluge Frau, und wie gesagt, ich kann es mir einfach nicht vorstelle.
Die Dame beim Nachlassgericht teilte mir dann mit, dass es dann 3 gesetzliche Erben gäbe. Mein Onkel, mein Bruder und mich. Und als gesetzliche Erben seien wir nun für die Ermittlung des Nachlasses und alles was dazu gehört, verantwortlich. Auf meine Frage hin, wie man denn den Nachlass ermitteln könnte, sagte sie nur, wir können ja bei Banken nachfragen. :confused:

Aber was nun? :confused: Wir wissen nicht, wie wir an die Daten herankommen. Für das Haus hat niemand einen Schlüssel. Wir wollten bei der Polizeidienstelle, die das Haus abgeriegelt hat, nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt in das Haus zu kommen.
Durch die Friedhofsverwaltung wollte ich nun versuchen das Bestattungsunternehmen ausfindig zu machen und so eine Sterbeurkunde zu bekommen.

Meines Wissens kann ich mit der Sterbeurkunde dann auch beim Nachlassgericht einen Erbschein beatragen, mit dem wir dann Zugang zu den Konten und den Häusern hätten. Aber würde sowas nicht schon als schlüssiges Handeln gelten? Wir wissen nicht, wieviel Vermögen überhaupt vorhanden ist oder ob sie gar Schulden hatte. Aber es muss doch möglich sein, genau das herauszufinden.
Dieser Link war zwar sehr aufschlussreich, hat in dieser Sache aber leider auch nicht weitergeholfen, da wir überhaupt nicht in der Lage sind ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln - Erbrecht Ratgeber

Wir waren bereits bei der Rechtsauskunft, und dort riet man uns, einen Erbschein zu beantragen und auch einen Anwalt aus der Fachrichtung Erbrecht aufzusuchen, was wir auch kommende Woche tun wollten.

Das ist alles furchtbar viel, das ganz plötzlich über uns hereinbricht und wir wissen nun gar nicht, wo wir anfangen sollen. Weiß sonst noch jemand Rat, wie man die Erbmasse ermitteln kann ohne das Erbe gleich automatisch anzunehmen?

Ach ja, und das Telefon wurde auch abgestellt. Passiert sowas im Todesfall automatisch, oder muss das erst einer der Hinterbliebenden beantragen? Es wäre ja möglich, dass ihre Stiefkinder bereits etwas veranlasst haben, was wir gar nicht wissen.

Recht-Einfach 02.03.2015 16:37

AW: Wie Höhe des Erbes ermitteln? Was tut man in so einem Fall?
 
Hallo,

wie Sie vielleicht schon vermutet haben ist Ihr Fall dann doch ein wenig zu komplex, als dass ein kostenloses Forum konstruktiv weiterhelfen kann.

Den ersten richtigen Schritt haben Sie bereits getan, indem Sie sich anwaltliche Hilfe genommen haben. Der Anwalt wird Sie dann auch über die weiteren Möglichkeiten aufklären.

Die Kündigung von Vertragsverhältnissen wie Mietverträge, Strom, Gas, etc. läuft meines Erachtens nach über die Hinterbliebenen. Vielleicht sollten Sie hier einmal das Gespräch suchen.

Zum Thema Testament kann ich auch nicht viel sagen. Ich glaube Ihrer Einschätzung, dass eines existieren könnte, aber wie können hier auch nicht mutmaßen. Auch hier würde ich auf den anwaltlichen Beistand verweisen und wünsche viel Erfolg!


Erbrecht Einfach

Hase 02.03.2015 16:47

AW: Wie Höhe des Erbes ermitteln? Was tut man in so einem Fall?
 
Hallo :)

Haben Sie vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. :)
Wir haben uns inzwischen auch eine Kanzlei herausgesucht und einen Termin gemacht. Außerdem haben wir das Standesamt bezüglich der Sterbeurkude kontatiert.

Nun bin ich mal wirklich gespannt, wie sich diese Sache entwickelt. Aber ich muss schon sagen, dass ich gehörig Bauchschmerzen habe. :(


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