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Braunschweick 11.04.2015 13:53

Erbschein: Sind Nachweise für Nichtblutsverwandte beizubringen?
 
Eine Nachlass-Angelegenheit stellt sich wie folgt dar:
Erblasserin, kinderlos, hinterlässt unvollständiges Testament („es erben meine Nichten und Neffen zu gleichen Teilen“) ohne Angabe der Namen.

Die Mutter der Erblasserin, meine Großmutter, hatte in zweiter Ehe einen Mann geheiratet, der mehrmals verheiratet war und mehrere Kinder in diesen Ehen erzeugt hat. Alle diese anderen Kinder, sind aber von anderen Eltern als die Eltern der Erblasserin oder kurz gesagt, sind nicht mit ihr blutsverwandt. An blutsverwandten Nichten und Neffen gibt es ausschließlich die Kinder aus der zweiten Ehe der Mutter der Erblasserin.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:
http://img23.imagevenue.com/loc500/t..._122_500lo.jpg

Das Nachlassgericht verlangt nun zur Ausstellung des leider notwendigen Erbscheines, Sterbe- und Geburtsurkunden sämtlicher Geschwister, also auch der nicht-blutsverwandten Stiefgeschwister und deren Nachkommen. Das ist ein ziemlicher Aufwand, der die Angelegenheit aufwendiger, teurer und länger macht als notwendig.

Ist das Vorgehen des Nachlassgerichtes in der Erbenermittlung korrekt? Benötige ich wirklich die Personenstandsdokumente für die nichtblutsverwandten Personen?

Ich muss sagen, dass ich nicht erwartet hätte, dass mich so ein verflixtes Erbe so auf die Palme bringt. Es ist ja im Prinzip alles machbar, aber der Amtsschimmel hat ein Zuckeltempo, dass man erwarten muss, dass es noch Monate dauern wird, bis man das Erbe verwalten kann - und man weiß nicht, welcher Gerichtsbeschluss, welches Finanzamtsbegehen hinter der nächsten Ecke auf einen lauert!

Vielen Dank im voraus!
Braunschweick


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