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Gia 22.04.2015 10:29

Erbanspruch verjährt?
 
Hallo

Ich habe mit einem sehr komplizierten Erbfall zu tun und weiß nicht weiter.

Hintergrund:

Ehepaar + 2 Söhne, 1 Tochter. Einer der Söhne ist geistig behindert.

In 2005 verstarb der Ehemann ohne Testament.
Die drei Kinder lehnten das Erbe ab, jedoch nicht formgültig (uns war nicht bewusst, das wir das vor Gericht hätten tun müssen). Es wurde ein gemeinschaftlicher Erbschein erstellt, der die Mutter zu 1/2 bedachte, die Kinder zu je 1/6.
Zum Erbe zählten ein Haus+Grundstück (in dem Mutter, behinderter Sohn und Tochter wohnten) und 4 kleinere Grundstücke Ackerland/Wiese.
Erbtechnisch wurde nichts unternommen, die Wohnverhältnisse blieben wie sie waren.

In 2012 erkrankte die Mutter plötzlich sehr schlimm, wurde zum Pflegefall (Stufe III) und wurde zu Hause von der Tochter gepflegt bis zu ihrem Tod im Dezember 2013.
Von der Mutter wurde ein handschriftliches Testament gefunden, das Haus und Grundstücke aufteilte auf die Kinder (was nicht zulässig ist, wie wir inzwischen erfahren haben).

Der behinderte Sohn zog kurz darauf auf eigenen, drängenden Wunsch in eine Wohngruppe mit Gleichgestellten, der Landeswohlfahrtsverband ist Kostenträger.

So, und hier fängt jetzt das Chaos an, da der LWV von der im Haus verbliebenen Tochter den Erbanteil ausgezahlt haben will.

Meine Frage jetzt ... ist der Erbanspruch nach dem Tod des Vaters (also die 1/6 je Kind) noch gültig, oder ist das verjährt, da ja diese drei Jahre rum sind? Gilt diese Verjährung auch für den behinderten Sohn?


Zur Erklärung: Ich bin die Tochter und inzwischen finanziell und nervlich komplett am Ende nach der Krankheit, der Pflege, dem Auszug und den dauernden Streitereien. Der LWV, die Wohngruppe und die gesetzliche Betreuerin meines Bruders haben ihn komplett gegen uns aufgestachelt, so das er jeden Kontakt unterbindet und zweifeln obendrein das Testament der Mutter an. Sie verlangen die 1/6 Anteil nach dem Tod des Vaters auch noch, und obendrein die Ausbezahlung des Erbanteils vom Haus (das laut Testament mir gehören sollte, weil ich da ja wohne).

Ich weiß nicht mehr ein noch aus und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, die Rechschutz schliesst Erbstreitigkeiten ja aus.

Die Frage ist deshalb so wichtig, weil die derzeit davon ausgehen, das jedem Kind 1/6 von allem gehört (durch den Vater) + die Aufteillung nach dem Testament. Beispiel: Demnach gehört mir das Haus nach Testament, aber je 1/6 meinen Brüdern.
Wäre das aber verjährt, wäre die Aufteilung glatter zu regeln.

Bitte, über eine kurze Antwort wär ich wirklich glücklich, da die mir jetzt wieder richtig Druck machen wegen dem komplizierten Durcheinander.

Recht-Einfach 24.04.2015 17:18

AW: Erbanspruch verjährt?
 
Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich Ihre Hauptfrage nicht ganz verstehe.

Gemäß Ihrer Einführung wurde das Erbe zwar ausgeschlagen, diese Ausschlagung war aber nicht rechtskonform - also nichtig. Somit musste das Erbe doch angetreten werden und die Güter wurden in Ihren Besitz übergeben. Somit hätte Ihr Bruder auch das entsprechende Vermögen geerbt.

Da dieser Fall aber leider die Möglichkeiten eines kostenlosen Forums übersteigt, kann ich doch nur raten gemeinschaftlich einen Anwalt aufzusuchen, da ja alle drei Kinder von dieser Streitigkeit betroffen sind!


Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach!


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