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Kerstin1977 31.05.2015 21:26

Enkel als Vollerben
 
Meine eltern haben ein gemeinschaftstestament. Als mein Vater 2004 starb war meine Mutter alleinerbin. da standen meine tochter noch drin und ich (tochter).
Nun liegt meine Mutter im sterben und ich habe erfahren das sie anfang des jahres das Testament mit dem anwalt beim notar ändern lassen hat und die mittlerweil 3 Enkelkinder zu je 1/3 als vollerben eingesetzt hat. Bekomme ich als tochter nun nichts mehr?

Recht-Einfach 02.06.2015 13:41

AW: Enkel als Vollerben
 
Hallo,

es ist nicht ganz einfach ein gemeinschaftliches, oder "Berliner Testament" nach dem Ableben des einen Ehepartners abzuändern. Hier spielen auch mitunter die testamentarischen Formulierungen eine Rolle.

Hier können Sie einmal nachlesen, unter welchen Umständen das gemeinschaftliche Testament abgeändert werden kann: Berliner Testament aufheben oder ändern

Der Sinn des Berliner Testaments:
Den letzten Willen gemeinsam beschließen. Sollte dieser nach Ableben eines Ehegatten einfach und willkürlich geändert werden können, wäre der Sinn ja verfehlt.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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