Rechenschaft bzgl. Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes (Erblasser)
Eine Immobilie wurde noch zu Lebzeiten des Erblassers verkauft. Ca. 2 Jahre später verstirbt der Erblasser.
Erbmasse heißt, was zum Zeitpunkt des Todes, noch übrig ist und auf den Namen des Verstorbenen läuft. Richtig oder falsch? Haben die Erben das Recht, in der Zeit, vor dem Tode des Erblassers, in den Konten zu recherchieren? |
AW: Rechenschaft bzgl. Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes (Erblasser)
Hallo,
generell haben Sie natürlich das Recht im Zuge der Nachlasswert-Ermittlung. Es macht auch durchaus Sinn, um z.B. Schenkungen zu Lebzeiten zu ermitteln oder Depots und Festgelder zu recherchieren, die einem möglicherweise nicht bekannt sind. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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