Erbengemeinschaft - wer trägt die Kosten?
Hallo,
hätte mal eine Frage an Euch. Es liegt eine Erbengemeinschaft vor, zwei Brüder A und B zu je 50% Erbanteil. Alle Daten vom Nachlass liegen nur dem Bruder A vor. Bruder B fragt Bruder A nach den Kontoauszügen. Bruder A gibt die Daten aber nicht raus, verweist darauf die Kontoauszüge würden im Haus der verstorbenen Person liegen, dort ist aber nichts zu finden. Bruder B will sich nicht weiter der Situation aussetzen und verlangt bei der Bank die Kontoauszüge. Die Bank erhebt hierfür Kosten! Wer hat diese Kosten nun zu tragen. Soweit ich meine dienen die Kosten der Ermittlung des Nachlasswertes, somit haben Bruder A und Bruder B die Kosten gemeinsam zu tragen? Wer kann da eine Auskunft erteilen? LG Fabi |
AW: Erbengemeinschaft - wer trägt die Kosten?
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Nachlasswertes anfallen, sind von der Erbengemeinschaftlich zu tragen.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
AW: Erbengemeinschaft - wer trägt die Kosten?
Hallo,
so habe ich es auch gelesen, war mir aber nicht ganz sicher...Vielen lieben Dank... Fabi |
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