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Nicolette 11.07.2015 10:30

Erbengemeinschaft und Lebensversicherung
 
Hallo... A verstirbt und hinterlässt ein Haus, welches A und B zu gleichen Teilen gehörte.
Es gibt noch Person C, die nun einen viertel des Hauses, also die Hälfte des Anteils von A erbt, ebenso den dazu gehörenden Kredit.

Der Kredit ist von A zum Teil mit einer Risiko-LV abgesichert, in welcher B als bezugsberechtigte Person benannt ist. Sagen wir mal so, um runde Zahlen zu nennen, das Haus ist 160.000 Euro wert, der Kredit ist noch 100.000 Euro, die Risiko LV ist 20.000 Euro wert.

B und C erben also 25.000 Euro vom Kredit. Was passiet jetzt mit der Risiko-LV? Sie gehört ja aufgund der Bezugsberechtigung nicht zum Erbe. Deckt die Risiko-LV nun nur den geerbten Kredit von B, weil dieser ja bezugsberechtigt ist?

Oder werden die 20.000 Euro in die Kreditsumme von 100.000 Euro geworfen und es bleiben nur noch 80.0000 Euro insgesamt und davon erbt jeder 20.000 Euro? Oder wird sie in den Teil von A geworfen, also in die 50.000 Euro, so dass nur noch 30.000 Euro von seinem Teil offen sind und jeder erbt 15.000 Euro Schulden?

Oder kann B, als bezugsberechtigte Person, die 20.000 Euro für seine geerbten Schulden verwenden, so dass bei ihm nur noch 5000 Euro offen sind und bei C 25000???

Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich und einfach beschrieben. Leider ist die Bank sich nicht sicher, wie es richtig funktionieren muss und macht erstmal gar nix. Die Versicherung ist einkassiert und die Bank sagt jetzt, dass B und C sich einigen sollen.

Mein Anwalt, also der Anwalt von B, sagt, ich bin bezugsberechtigt und mir steht die LV zu, auch wenn sie für den Kredit als Sicherhiet dient. Ich kann sie für meinen Teil verwenden. C sagt gar nix dazu und stellt sich schlafend. Ich weiß nicht weiter... Hat hier jemand einen Rat für mich?

Recht-Einfach 18.07.2015 20:57

AW: Erbengemeinschaft und Lebensversicherung
 
Hallo,

ich muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies ein Forum für Tipps und Ratschläge ist und keine anwaltliche Beratung ersetzen kann und insbesondere darf!

Da Sie bereits anwaltlich vertreten werden, sollten Sie auch die weiteren erforderlichen Schritte in die Hände eines Fachmannes geben. Ein kostenloses Forum kann hier vermutlich nicht helfen.


Ich wünsche dennoch viel Erfolg,


Erbrecht Einfach


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