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Erbhelfer 07.08.2015 17:35

Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
 
Hallo,

folgender Sachstand:
Ältere Verwandte ist vor ca. 1 1/2 Jahren verstorben, hat kein Testament hinterlassen.
Offenbar sind 4 Miterben in der Erbengemeinschaft, zumindest EIN Erbschein (25%) ist (an unsere Seite) erteilt worden.
Ein weiterer potentieller Miterbe scheint dem Gericht jedoch nicht die für die Erteilung eines Erbscheins an ihn nötigen Unterlagen beibringen zu können / zu wollen. Er hat nun, so heißt es, das zweite mal einen Antrag beim Nachlassgericht gestellt.
Das heißt doch wohl, daß der erste Antrag abgelehnt worden ist?
Dieser Miterbe bemüht sich auch sonst nach Kräften die Auseinandersetzung "auszubremsen".
Wie lange kann er dieses Spiel treiben?
Wie konnte das Nachlassgericht über die Höhe des Teilerbes entscheiden, ohne zu wissen, ob der erwähnte Miterbe überhaupt jemals die Unterlagen beibringen wird um damit seine Erbberechtigung zu beweisen?

Es handelt sich um eine Immobilie, die veräußert werden soll, und die durch jahrelange Nichtnutzung auch nicht gerade an Wert gewinnt.

Vielen Dank.

Recht-Einfach 11.08.2015 14:04

AW: Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
 
Hallo,

da kein Testment vorliegt, sollte eigentlich Klarheit bestehen, wer erben kann und wer nicht. Mich verwirrt nämlich stark die Fomrulierung "potentieller Miterbe".

Denn es gilt: Liegt kein Testament vor, erben die nächsten gradlinigen Verwandten (ggf. neben dem Ehegatten).

Von daher sollte eigentlich klar sein, wer Erbe ist und wer nicht und mit diesen Personen müssen Sie sich auseinandersetzen, was sich des öfteren schwieriger erweist, als erwartet.

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur Erbengemeinschaft:
Erbengemeinschaft (Gesamthandsgemeinschaft) - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber

Kurzfassung: Die Erbengemeinschaft kann erst aufgelöst werden, wenn sich alle Erben einig sind. Somit kann dies noch einiges an Zündstoff mitbringen und die Druckmittel gegenüber der Miterben sind leider begrenzt.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Erbhelfer 14.08.2015 18:23

AW: Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
 
Hallo,

leider ist aus unserer Sicht eben nicht so klar, wer erbberechtigt ist.
Es bestehen Zweifel, was den "potentiellen Miterben" betrifft. Dieser kann offenbar die zur Erteilung eines Erbscheins nötigen Unterlagen (Stammbuch, andere Herkunftsbeweise) dem Nachlaßgericht nicht vorlegen. Dafür spricht auch, daß er nun zum zweitenmal einen Erbschein beantragt haben soll. Das deutet doch darauf hin, daß er das erste mal vom Gericht nicht als erbberechtigt angesehen wurde?

Meine Fragen sind nun:
1.) Wie konnte das Gericht trotzdem über die Höhe des Anteils (25%) an uns entscheiden?
2.) Wie lange kann der erwähnte potentielle Miterbe eine endgültige Erbauseinandersetzung, hier zwecks Verkauf der Immobilie hinauszögern?

Vielen Dank.

Recht-Einfach 17.08.2015 14:21

AW: Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
 
Hallo,

so drehen wir uns leider im Kreis! Bitte lesen Sie einmal diesen Artikel, wer überhaupt nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber

Vielleicht teilen Sie hier im Forum dann auch nochmal die Hinterbliebenen und Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser mit. Andernfalls kann ich Ihnen leider keinen Ratschlag geben.


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach

Erbhelfer 26.08.2015 14:07

AW: Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
 
Hallo,

leider ist es eben wirklich nicht klar, in welchem Verwandschaftsverhältnis der "potentielle Miterbe" steht; ob er überhaupt erbberechtigt ist.

Der Sachstand ist aber der, daß er offenbar durch seine wiederholten Anträge beim Nachlaßgericht eine Erbauseinandersetzung über die Immobilie verhindert. Ein vernünftiger Kontakt zu ihm besteht nicht, daher ist auf einem "normalen" Weg auch nichts weiteres zu regeln.

Mehr kann ich im Moment nicht sagen, meine Frage war, wie lange das so gehen kann, und welche Möglichkeiten wir tatsächlich Erbberechtigten haben, auf eine endgültige Entscheidung seitens des Gerichts zu dringen. Der Erbschein über 25% liegt vor - dieser Erbberechtigte ist inzwischen jedoch auch verstorben und nun muß die Erbnachfolge für diesen geregelt werden.
Dies alles zieht sich nun schon länger als 1,5 Jahre hin und die Immobilie wird durch Nichtbenutzung nicht wertvoller.

Danke
mfG

Recht-Einfach 27.08.2015 09:31

AW: Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
 
Eine endgültige Entscheidung seitens der Gerichte kann ja erst getroffen werden, wenn alle Erben festgestellt sind. Ob Sie die Möglichkeit der Beschleunigung haben, müssen Sie leider einen Erbrecht Anwalt fragen. Dies kann Ich Ihnen als Erbengemeinschaft an dieser Stelle nur abschließend raten!

Für ein Forum erscheint dieser Sachverhalt dann doch zu komplex.



Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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