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Saskia 14.09.2015 22:05

Bin ich erberechtigt?
 
Hallo,

ich habe eine Frage zum Erbrecht. Mein Großvater ist vor kurzem verstorben und er hat kein Testament hinterlassen. Er hatte 3 Söhne. 2 davon leben noch. Ich bin die einzige Tochter des verstorbenen 3. Sohnes. Meine beiden* Onkel meinen sie müssen das Erbe (keine Grundstücke aber Geld auf Konto) unter sich aufteilen. Habe ich auch Anspruch auf ein Teil des Erbes? Ich möchte dazu aber nicht meine Onkel befragen weil ich nicht als geldgierige Enkelin oder Nichte da stehen möchte. Ich werde beim Erbe garnicht in Erwägung gezogen. Wenn ich denn jetzt erbberechtigt sein sollte werde ich automatisch bedacht und über das Erbe informiert oder einfach ausgelassen wenn meine Onkels das nicht wollen? Müssen meine Onkel angeben das sie einen verstorbenen Bruder haben?

Ich bin hin und her gerissen. Ich möchte kein Streit in der Verwandtschaft aber auch nicht wirklich verzichten :-|

Und wie lange habe ich Zeit nach dem Tod meines Großvaters tätig zu werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mfg

Saskia

Recht-Einfach 15.09.2015 12:48

AW: Bin ich erberechtigt?
 
Hallo Saskia,

ich kann Ihre Frage kurz und knapp beantworten: Ja - Sie haben einen Anspruch!

Dieser begründet sich durch die gesetzliche Erbfolge:
Sie sind als Enkelin neben den Kindern des Erblassers Erbe erster Ordnung!

Dies bedeutet, die drei Kinder des verstorbenen Großvaters (vorausgesetzt die Großmutter lebt nicht mehr) erben vorrangig! Ist jedoch eines der Kinder verstorben (Ihr Vater) treten dessen Kinder (Sie als Enkelin und Einzelkind) an deren Stelle. Somit erben Sie 1/3 des Vermögens Ihres Großvaters!

Sie sollten in diesem Zusammenhang das Nachlassgericht als verwaltende Instanz kontaktieren. Hier finden Sie noch einmal die Aufgaben des Nachlassgerichts und warum es in Erbangelegenheiten immer ein wichtiger Ansprechpartner sein kann!


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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