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silv123 07.10.2015 03:59

Erbe ich nur den Pflichtteil?
 
Hallo,

ich bin ganz verwirrt und wende mich mit meiner frage nun an dieses forum.

meine Großeltern haben ein berliner testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig als erbe des Hauses eingesetzt haben. Nach Tod des längstlebenden erben die beiden Kinder, d.h. meine Mutter und deren Bruder zu gleichen Teilen. Mein Opa ist vor 9 Jahren verstorben. Ein Jahr später starb meine Mutter. Diese hat in ihrem Testament ihren Ehemann als alleinerbe eingesetzt. Geht nun nach dem Tod meiner oma das Erbe meiner Mutter an ihren Mann über oder erbe ich als Enkelin, zumal ich mich um meine dementkranke oma kümmere?

Recht-Einfach 07.10.2015 09:47

AW: Erbe ich nur den Pflichtteil?
 
Hallo,

in einem solchen Fall ist meiner Ansicht nach die gesetzliche Erbfolge maßgeblich. Testamente finden keine Berücksichtigung.

Das bedeutet: Sollte ein Erbe vor dem Erbfall versterben, tritt sein nächster Verwandte an dessen Stelle. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wären das dann Sie.

Fazit: Nach meiner Kenntnis erben Sie und der Bruder Ihrer Mutter zu gleichen Teilen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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