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rosamunde 20.11.2015 22:36

Erbvertrag und Testament - was gilt?
 
Hallo
Meine Frage als Kurzinfo
mein Vater ist Vorerbe von Haus und Grundstück mit Wohnrecht und ist seit dem Ableben seiner Frau im Grundbuch eingetragen ( im Erbvertrag festgehalten) dort steht auch drin, das sein Stiefsohn sein Alleinerbe sein soll und seine leiblichen 4 Kinder nichts bekommen.
DAS war 2012.
es existiert aber auch ein Testament vom Vater von 2015 das eines seiner Kinder (mit Namen )alleinerbe sein soll und mit den anderen teilt.
Ausser die Immobilie, die gehört dem Nacherben.
Gilt Erbvertrag oder Testament? Oder beides?
Vorerbe von der Immobilie Vater
Nacherben und Alleinerbe Stiefsohn, Erbvertrag
Alleinerbe Testament, Tochter

Vielen Dank für eine Antwort
Rosamunde

Recht-Einfach 23.11.2015 11:33

AW: Erbvertrag und Testament - was gilt?
 
Hallo,

generell ist ein Erbvertrag bindend. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die eine nachträgliche Änderung zulassen.

Somit sehe ich den Stiefsohn als Alleinerben, was aber nicht bedeutet, dass die anderen Kinder nicht Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Ich würde diese Auskunft aber von einem Anwalt bestätigen lassen. Dies können Sie hier tun und in Ihrem Fall würde ich die telefonische Rechtsberatung empfehlen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

rosamunde 24.11.2015 18:01

AW: Erbvertrag und Testament - was gilt?
 
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn es so ist, wer beantragt den Erbschein? Der Alleinerbe oder ich oder Beide?
Ich habe Kontoverfügung über alles bei der Sparkasse, über den Tod hinaus.
Vater möchte das ich Alles später auflöse und durch seine Kinder und dem Stiefsohn ( Alleinerbe) teile. Darf ich das überhaupt? Kann leider den Alleinerben nicht sprechen, weil Keiner weiß wo er wohnt.
Und da ihm das Haus nach dem Sterbefall gehört, darf ich es ja auch nicht mehr betreten?
Vielen Dank !

Recht-Einfach 25.11.2015 12:01

AW: Erbvertrag und Testament - was gilt?
 
Hallo, es ist nun Aufgabe des Nachlassgerichtes den letzten Willen zu eröffnen:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber

Das Nachlassgericht ist auch Ihr Ansprechpartner zur Ausstellung eines Erbschein und regelt die weiteren Abläufe.

Hier sollten Sie nun auch noch einmal erfragen, welches Dokument Gültigkeit besitzt und infolgedessen alles weitere in die richten Bahnen lenken (oder durch den Alleinerben lenken lassen).


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

rosamunde 28.11.2015 13:08

AW: Erbvertrag und Testament - was gilt?
 
Danke, für die Antwort !
Ich hoffe der Fall tritt noch nicht so schnell ein und er lebt noch lange :)
Rosamunde


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