Nachlassberechnung Grabpflege und Tierbetreuung
Guten Tag,
würde gerne wissen wollen, ob ein Familiengrab, dass schon viele Jahre bestand und laut Friedhofssatzung auch gepflegt werden muss, zum Nachlass gehört oder ob die Allgemeinheit die Kosten der zukünftigen Pflege übernimmt. Ruhezeit 25 Jahre. Außerdem steht die Frage im Raum, ob die Katze des Erblassers, die einem Familienmitglied anvertraut wurde, auch zum Nachlass zählt (Kosten für Betreuung und Futter). |
AW: Nachlassberechnung Grabpflege und Tierbetreuung
Hallo, diese Dinge gehören meines Erachtens nach nicht zum Nachlass, es ist aber denkbar, dass der Erblasser Auflagen oder Bedingungen innerhalb des Testaments verfügt hat, wie z.B.:
"Mein Sohn soll das Erbe nur bekommen, wenn er sich um die Grabpflege kümmert." Oder: "Meine Tochter erbt den Sportwagen nur, wenn Sie sich um unseren Hund Waldi kümmert." Mehr zu Auflagen und Bedingungen im Testament finden Sie hier: Erbschaft Auflagen und Bedingungen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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