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Lady C 02.02.2016 12:09

Verjährung Pflichtteil - Berechtigte nicht auffindbar
 
Schönen guten Tag, ich hoffe, hier eine Antwort zu bekommen.

Folgender Sachverhalt: Der Lebensgefährte meine Großmutter (nicht verheiratet), ist vor mittlerweile 3 Jahren verstorben.

In seinem Testament hat er meine Grpoßmutter als Alleinerbin bedacht - soweit so gut. Allerdings hat er noch 2 Kinder aus erster Ehe, welche er im Testament enterbt hat, da sie seit fast 30 Jahren keinen Kontakt hatten. (Dieser wurde seitens der Kinder abgebrochen)

Nun wissen wir, dass den Kindern trotz alledem, ein Pflichtanteil zusteht. Nun sind die Kinder nicht aufzufinden. Das Gericht hat sie unter ihren letzt gemeldeten Adressen nicht erreicht, wir vermuten dass sie im Ausland sind.

Nun meine Frage, die Kinder haben ja eine drei jahresfrist um ihren Pflichtanteil gelten zu machen und diese beginnt nach Kenntniss des Erbfalls. Gibt es da noch eine andere Möglichkeit? Da wir sie nicht in Kenntnis setzen können, müssten wir ja sonst die 30 Jahre abwarten. Meine Großmutter macht sich da halt Gedanken und würde das gerne abschließen - und das funktioniert einfach nicht mit diesen Hintergedanken.

Vielen Dank schon einmal im vorraus.

Recht-Einfach 03.02.2016 16:29

AW: Verjährung Pflichtteil - Berechtigte nicht auffindbar
 
Hallo, leider sehe ich keine Alternative zu den 30 Jahren Verjährungsfrist, wenn die Kinder nicht ausfindig zu machen sind!

Somit kann jederzeit der Anspruch kommen, sollten die Kinder vom Tod und der Enterbung erfahren.

Sollte es keine weiteren Anspruchsberechtigten geben, beträgt der Pflichtteil insgesamt 50% des Erbes... dieser Anteil sollte im Bestfall immer vom Alleinerben liquide zu machen sein, auch wenn sich das leichter schreibt, als umzusetzen ist.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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