Verzicht auf Pflichtanteil und Anrechnung des Pflichtanteils auf das nächste Erbe
Hallo,
mein Vater ist verstorben und meine Mutter ist Alleinerbin. Wir sind 3 Kinder. Nun möchte meine Mutter gerne von 2 Kindern eine Unterschrift, dass wir auf den Pflichtanteil verzichten und dass der Pflichtanteil, falls das dritte Kind ihn geltend macht, für die anderen zwei Kinder bei Ihrem versterben an die 2 Kindern im Nachgang ausbezahlt wird. Geht das, dass der Pflichtanteil, der uns 2 Kinder zusteht, später erst bei Ihrem Erbe angerechnet wird? Haben somit alle 3 Kinder nach dem Tod meiner Mutter das gleiche Erbe oder kommt das dritte Kind, das seinen Erbanspruch jetzt schon geltend macht günstiger? Es hört sich erstmal alles etwas kompliziert an, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Liebe Grüsse Layla |
AW: Verzicht auf Pflichtanteil und Anrechnung des Pflichtanteils auf das nächste Erbe
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Ihre Eltern kein gemeinschaftliches (Berliner) Testament geschlossen haben. Dieses ist nämlich nach Tod des einen Ehegatten nicht mehr abzuändern... Andernfalls wäre zu fragen, was im Testament Ihres Vaters abgefasst ist, sollte ein Kind den Pflichtteil einfordern! Generell ist testamentarisch nämlich alles zu regeln. So auch den Ausschluss eines Kindes als Nacherbe, sollte dies den Pflichtteil bei der Vorerbschaft einfordern... Grundlegend sehe ich kein Problem einen Pflichtteilsverzicht zu unterzeichnen, da dieser ja keinen Erbverzicht bedeutet. Es sollten hier nur alle Bedingungen formuliert werden, damit am Ende keiner benachteiligt wird. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Verzicht auf Pflichtanteil und Anrechnung des Pflichtanteils auf das nächste Erbe
Hallo Layla u.a.
Bei mir ist es ähnlich einfach und wohl doch kompliziert. Nach dem Tod meines Vaters haben alle drei gleichberschtigten Nachkommen (drei Kinder)freiwillig aber schriftlich auf den Pflichtteil verzichtet. Das gesamte Vermögen ging also an meine Mutter. Nun ist meine Mutter kürzlich verstorben und es stellte sich heraus,dass sie mich zwischenzeitlich(ca drei Jahre nach dem Tod meines Vaters) enterbt,d.h.auf den jetzt anfallenden Pflichtteil gesetzt hat. Ist das rechtlich möglich? Ich habe ja schliesslich im Hinblick auf das Gesamterbe auf den Pflichtteil verzichtet Es gibt wohl kein sog scgriftliches Berliner Testament. Danke für Tipps, hmmm... |
AW: Verzicht auf Pflichtanteil und Anrechnung des Pflichtanteils auf das nächste Erbe
Hallo,
hier sollten Sie prüfen, was im Verzichtsvertrag vereinbart war! Dieser ist nämlich von einem Notar zu beurkunden! Möglicherweise gibt es hier auch zwei Sachverhalte: 1. Den Pflichtteilsverzicht bei Versterben Ihres Vaters 2. Den Pflichtteilsverzicht bei Versterben Ihrer Mutter Sie sollten also erst einmal die Hintergrundinformationen sammeln und werten. Dann kommen Sie bestimmt einen Schritt weiter. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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