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Pechvogel 21.03.2016 16:21

Auszahlung bei Erbengemeinschaft nach Wertsteigerung durch eigene Arbeit (Immobilie)
 
Wir sind eine Erbengemeinschaft einer Immobilie. Ein Miterbe verlangt nun seinen Anteil, hat sich aber bereits Jahre vor dem Todesfall nicht um die Immobilie gekümmert. Alle anderen der Erbengemeinschaft haben während der letzten Jahre, bei Renovierungsarbeiten und Pflege des Aussenbereichs ihre Arbeitskraft eingesetzt. Können wir bei der Auszahlung einen Abzug machen,da durch unseren Einsatz der Wert des Hauses ja auch erhöht wurde?

Recht-Einfach 30.03.2016 16:39

AW: Auszahlung bei Erbengemeinschaft nach Wertsteigerung durch eigene Arbeit (Immobil
 
Hallo,

ich befürchte, dass das nicht ganz so einfach werden wird, da keine Belege oder Zahlungen zu den freiwillig verrichteten Arbewiten vorliegen. Somit ist die Beweisbarkeit natürlich stark eingeschränkt, was die Wertsteigerung durch Ihre Einsätze angeht.

Ich kann daher nur raten einmal einen Anwalt zu konsultieren. vielleicht kann so ein Fachmann Ihnen Alternativen aufzeigen, die ein kostenloses Forum nicht kennen kann.
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Ich wünsche viel Erfolg,


Erbrecht Einfach


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