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schwester13 27.03.2016 14:22

Entschädigung aus Erbmasse
 
Hallo, A stirbt plötzlich. Die Behörden werfen seine langjährige Lebensbegleiterin B aus dem Haus und versiegeln - Nachlasssicherung.

B verschickt an alle Behörden - Notariat, Ordnungsamt, Bezirksamt - Mails, bekommt jedoch keine Antwort. Bei Telefonanrufen wird sie angeschrien, sie sei keine Ansprechpartnerin, solle sich bei Fragen an die Verwandtschaft wenden.

B kennt die Cousins von A nicht, da A nie Kontakt zu seinen Cousins wollte. Es gibt Zeugen, die bestätigen können, dass A sagte, seine Cousins würden nichts erben, seine Lebensbegleiterin sei die Erbin. Es wird jedoch kein Testament gefunden.

1. Im Haus von A befinden sich noch Sachen von B. Das Notariat antwortet nicht. Sie hat kein Auskunftsrecht. A wird verbrannt, obwohl B mitteilte, dass er es nicht will. Zur Aussegnung werden von den Behörden die Cousins geladen und die Nachbarn. B informiert niemand. Sie weiß nicht einmal, ob A begraben wurde.

2. Wenn die Cousins erben - Nachlass ca. 600 000 Euro, kann B dann Entschädigung verlangen? Wie hoch? Sie hat ca. 10 Jahre lang alles kostenlos alles für A gemacht - Haushalt, Büro. Auch dafuer gibt es Zeugen.

Das Notariat verweigert den Kontakt mit B. Welche Rechte hat B?

Recht-Einfach 29.03.2016 20:39

AW: Entschädigung aus Erbmasse
 
Hallo,

als Lebensgefährte hat man nach dem Erbrecht leider nicht viel Handhabe, es sei denn, man wird im Testament ausdrücklich erwähnt. Da dies hier nicht der Fall ist, kann ich nur anraten einen Anwalt zu kontaktieren, da dieser Sachverhalt die Möglichkeiten eines kostenlosen Forums leider übersteigt!

Sie sollten sich daher an einen Anwalt vor Ort wenden oder eine preislich faire Onlineberatung für Erbrecht in Anspruch nehmen. Diesen Service können Sie auch über unseren Partner in Anspruch nehmen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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