Gemeinsamer Erbschein möglich?
Hallo, folgender Fall:
Mein Bruder, ledig+kinderlos, ist verstorben. Kein Testament vorhanden. Einziger naher Verwandter bin ich. Habe zwei Töchter. Möchte diese gleich am Erbe beteiligen. Kann ich zusammen mit meinen beiden Töchtern einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen oder bin ich nur Alleinerbe? Wenn gemeinschaftlicher Erbschein möglich, wie verteilen sich die Erbanteile? Kann mir dazu jemand Auskunft geben? Das wäre sehr nett! Vielen Dank! |
AW: Gemeinsamer Erbschein möglich?
Hallo,
ich wüsste nicht, dass ein gemeinsamer Erbschein möglich wäre. Der Erbschein ist ja lediglich die Bestätigung, dass Sie das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt haben und zum Erben berechtigt sind. Machen Sie es sich einfach: Treten Sie das Erbe als Alleinerbe an und schenken Sie die gewünschten Anteile an Ihre Töchter. Ihre Kinder haben Freibeträge bis 400.000 EUR: Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber Dies können Sie auch alles vertraglich per Schenkungsvertrag regulieren, wenn Sie das wünschen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Gemeinsamer Erbschein möglich?
Hallo und vielen Dank.
Ich habe mir das schon gedacht. Allerdings wollten wir durch die evt. Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Erbscheines die Erbschaftssteuerfreibeträge der Töchter mit ausschöpfen - was ja nun nicht geht. Als Alleinerbe komme ich nicht umhin, die Erbschaftsteuer zu entrichten, auch wenn ich den Kindern im Nachhinein eine Schenkung mache ... |
AW: Gemeinsamer Erbschein möglich?
Wenn es um viel Geld geht, die Freibeträge ausgeschöpft und Erbschaftssteuern fällig werden, rate ich unbedingt zu einem Gang zum Anwalt/Steuerberater!
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
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