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hmmm... 14.04.2016 13:19

Enterbt, versöhnt, verstorben
 
Hallo,

Mein Vater ist vor Jahren verstorben,Mutter war alleinige Erbin.
Später hat sie sich mit einem meiner zwei Brüder zerstritten und diesen enterbt.Wiederum ein pahr Jahre später hat sie sich dann mit mir zerstritten und mich testamentarisch korrekt enterbt.Mein damals enterbter Bruder wurde wieder als Erbe eingesetzt.
Nun hatte ich mich aber ein paar Monate vor ihrem Tod mit ihr versöhnt.Sie hatte von sich aus den Kontakt zu mir gesucht und war sehr froh,dass alles zwischen und wieder im reinen war.Dafür gibt es auch Zeugen.Allerdings hatten wir nicht über das Testament gesprochen.Ich war froh,daß der Streit beigelegt war und wollte nicht mit der Tür ins Haus fallen.
Ein Entgegenkommen meiner Brüder scheint nicht in Sicht.
Nun die Frage :
Lohnt es sich das Testament anzufechten ?
Oder muss ich sagen "dumm gelaufen" ?

Danke für alle Tipps,

Hmmm...

Recht-Einfach 15.04.2016 16:52

AW: Enterbt, versöhnt, verstorben
 
Hallo,

es wird sicherlich keinen Sinn machen das Testament anzufechten.

Ich empfehle: Suchen Sie sich anwaltlichen Rat und fordern Sie Ihren Pflichtteil ein. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und Sie haben als Sohn einen Anspruch:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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