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BHespelt 03.06.2016 15:56

Abwicklung von einfacher Erbschaft (Sparbuch)?
 
Hallo,

Ich habe eine Frage bzgl Erbe und Kontoumstellung, nachdem meine Mutter vor kurzem verstorben ist.
Mein Fall ist eigentlich recht einfach: Ich bin Einzelkind und es geht nur ums Sparbuch meiner Eltern.

Meine Eltern waren glücklich verheiratet und hatten ein Gemeinschaftskonto bei der Bank (leider eine Direktbank ohne Filiale).
Wir hatten alle ein offenes und sehr liebevolles Verhältnis, ich habe eine Generalvollmacht (über den Tod hinaus), und meine Vater sagt ich solle ruhig meinen Anteil am Erbe nehmen.

Nun hatte ich gehofft, daß es für einen solch einfachen Fall eine standardmäßige Abwicklung gibt, bei dem einem die Bank zur Seite steht:
die Bank sagt mir welche Dokumente sie von mir benötigt, überweist mir dann meinen Pflichtanteil, und sagt dem Finanzamt bescheid.
Aber leider Fehlanzeige... nichts dergleichen.

Telefonische Aussage seitens der Bank: "Sie sagen uns bzw Ihrem Vater wieviel Ihnen zusteht, Ihr Vater unterschreibt, und wir führen dann die Überweisung durch." Für alle Finanzamts-Angelegenheiten solle ich zu einem Steuerberater gehen.

Erbschein, Familienbuch usw wurden von Seiten der Bank überhaupt nicht erwähnt(!) Nur den Totenschein möchte die Bank haben, damit das Konto auf meinen Vater umgestellt wird.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das so etwas wichtiges in Deutschland wirklich so unbürokratisch ablaufen soll. Und selbst WENN, dann wäre so ein Vorgang doch mit einer Schenkung gleichzusetzen, oder nicht?


Ich habe drei Fragen:
1) Ist die diese Vorgehensweise für Banken normal?
2) Wozu gibt’s dann überhaupt einen Erbschein?
3) Wenn mir mein Vater meinen Erbanteil überweist: wo und wie kann ich dies dann als “Erbe” bzw “Erbeinkommen” deklarieren (Finanzamt?)

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Recht-Einfach 08.06.2016 12:27

AW: Abwicklung von einfacher Erbschaft (Sparbuch)?
 
Hallo,

ob dieses Vorgehen normal ist, kann ich nicht sagen. Da fehlen mir die Erfahrungswerte.
Normalerweise fordern Banken jedoch einen Erbschein. Möglicherweise ist dieser auf Grund der Generalvollmacht überflüssig? Vielleicht auch auf Grund dessen, dass Ihr Vater noch lebt.

Für Erben oder Beschenkte gilt, dass sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen. Dies ist aber nur der Fall, sollte das Erbe die Freibeträge übersteigen. Das Finanzamt fordert die Erben dann in aller Regel von sich aus auf, da Behörden gegenüber dem Fiskus Meldung von den Erbfällen machen.

Mehr zu den Freibeträgen können Sie hier nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber

Ich hoffe ich konnte helfen und sende freundliche Grüße,


Erbrecht Einfach


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