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Termie 30.06.2016 11:58

Nachlassverwalter beantragen
 
Hallo,

vor einer Woche ist der Vater des (einzigen) Kindes meiner Freundin verstorben. Nun haben wir das grauenhafte "Vergnügen", uns durch sein nahe am "Messietum" liegenden Chaos zu kämpfen.

Was wir bis dato feststellen konnten, war zum Stichtag 31.12.2015 (was aktuelleres haben wir bisher in den meist älteren Akten-Bergen nicht gefunden) ein hohes fünfstelliges Barvermögen und zwei kleinere Lebensversicherungen im vierstelligen Bereich vorhanden, dazu ein fast neues Auto (Dacia, ca. 9-10000€) und seine ältere, relativ heruntergekommene Zwei-Zimmer-Eigentums-Dachwohnung.

Auf der anderen Seite haben wir aber auch zwei hohe Darlehensverträge gefunden, einmal rund 46000€ vor einigen Jahren, und nochmal 27000€ von 2013. Er hatte angeblich noch eine zweite Eigentumswohnung, darüber haben wir aber bis dato auch nix gefunden.

Lange Rede, kurzer Sinn - wir sind derzeit mit der undurchsichtigen Situation völlig überfordert und wollen beim Amtsgericht einen Nachlassverwalter beantragen. Dazu habe ich mirt Ihren entsprechenden Artikel durchgelesen. Dort heißt es nun,

"Beantragt werden kann die Nachlassverwaltung zum einen durch die Erben, wenn sie nicht sicher sind, dass der Nachlass zur Deckung der Schulden reicht. Sie müssen sich dazu an das Nachlassgericht wenden. Sollten falsche Angaben gemacht und/oder Vermögenswerte unvollständig aufgeführt werden, schneidet man sich ins eigene Fleisch. Der Schutz des Privatvermögens, der eigentlich durch die Nachlassverwaltung erreicht werden sollte, erlischt."

Bei dem Chaos das vorherrscht, erscheint es uns unmöglich, hier alle aktuellen Vermögenswerte 100%ig exakt aufzuführen. Wir hatten auch nur den nötigesten, unpersönlichen Kontakt zum Verstorbenen wegen seines Sohnes.

Kann man diese Angaben irgendwie "nach bestem Wissen und Gewissen" machen? Wir wollen hier nix unterschlagen, selbst seine Geldbörse mit den Scheinen drin haben wir bisher liegenlassen. Aber auf der anderen Seite ist es uns nach derzeitigem Stand nicht möglich, die o.g. Voraussetzung lückenlos und akurat zu erfüllen.

Zweite Nebenbei-Frage - dürfen wir seine Geldkarte kurz an uns nehmen, um einmalig einen aktuellen Kontoauszug auszudrucken?

Danke für jeden Tip und Hilfe,
Manni

Recht-Einfach 21.07.2016 12:35

AW: Nachlassverwalter beantragen
 
Hallo Manni,
in Sachen Kontoauszüge sehe ich persönlich kein Problem, da dieser ja lediglich der Ermittlung des Nachlasswertes dienen soll.

Bzgl. der Zusammenstellung weiterer Vermögensgegenstände nach bestem Wissen und Gewissen kann ich nur raten, Ihre Frage bzgl. eines Nachlassverwalters und der verbundenen Haftung von einem Fachmann beantworten zu lassen! Hier ist eine rechtliche Beratung notwendig, die ein Forum unserer Art leider nicht leisten kann und darf.

Dafür möchte ich Ihnen unsere günstigen Service Partner empfehlen. Hier können Sie sich telefonisch oder per E-Mail online beraten lassen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Die telefonische Rechtsberatung empfehle ich, sollten Sie den Sachverhalt kurz, knapp und direkt vertständlich formulieren können! Sollten Sie weiter ausholen wollen, rate ich zur Beratung via E-Mail - schildern Sie einfach Ihren Sachverhalt und Sie erhalten kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die anwaltliche Beratung.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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