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-   -   Unterlagen für den Erbschein - was brauchen wir? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/unterlagen-fuer-den-erbschein-brauchen-wir-3170.html)

silverdany 18.07.2016 12:50

Unterlagen für den Erbschein - was brauchen wir?
 
Hallo zusammen,
der Fall ist kompliziert - und wir sind - leider beim Nachlassgericht in Offenbach gelandet, welches bekanntermaßen nicht unbedingt die Kontaktfreudigsten sind (drei Wochen tägliche Anrufversuche scheiterten!)

Der Vater meines Freundes ist letztes Jahr im Dezember in den USA verstorben. Er hat dort vor zwei Jahren nochmal geheiratet und hatte demnach seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt auch in den USA. Hatte jedoch hier noch eine Eigentumswohnung.

Mein Freund hat zeitnah als die Ehefrau seines Vaters in Deutschland war, alle Unterlagen über einen Notar an das Nachlassgericht in Offenbach gesendet. Ein halbes Jahr später kam ein Schreiben, es würden Unterlagen fehlen. Nur, was benötigen die jetzt genau?

Wortlaut (Zitat)
"[...]Wir bitten um Erläuterung der Verhältnisse, auf denen das Erbrecht beruht.
- Wann die Ehe zu Frau XXXXX geschlossen (lediglich die Beifügung der Urkunde genügt hier nicht)
- In welchem Güterstand die Eheleute lebten (für die Erbquote entscheidend)[...]"

Eine mit Apostille beglaubigte Eheurkunde haben die bereits erhalten. Was benötigen die noch? Eine eidestatliche Versicherung der Ehefrau? Über das Konsulat? Eigentlich steht das Ehedatum doch in dieser Eheurkunde?
Wir sind am verzweifeln, weil wir beim Nachlassgericht niemanden erreichen, der uns hierzu Auskunft geben kann.

Recht-Einfach 21.07.2016 13:14

AW: Unterlagen für den Erbschein - was brauchen wir?
 
Hallo,

ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich in diesem Anliegen auch ein wenig überfragt bin, mein erster Rat wäre jedoch an Sie: verzweifeln Sie nicht auf Grund der schlechten Erreichbarkeit des Nachlassgerichtes. Bereiten Sie einfach alles schriftlich auf! Notfalls wird sich das Nachlassgericht schriftlich zurückäußern. Dies ist auch für alle Seiten von Vorteil auf Grund der Beweisbarkeit.

Deshalb sollten Sie nun noch einmal schriftlich die abgefragten Daten zur Eheschließung (gerne mit dem Vermerk, dass das eigentlich aus der Urkunde hervorgeht) und dem Güterstand mitteilen.

Sollte das nicht genügen, soll das Nachlassgericht explizit mitteilen, welche Informationen und Unterlagen sie noch benötigen, um weiteren behördlichen Mehraufwand zu vermeiden.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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