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-   -   Erbe ausschlagen - Unterlagen für Nachlassgericht (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/erbe-ausschlagen-unterlagen-fuer-nachlassgericht-3176.html)

homosassa 20.07.2016 18:13

Erbe ausschlagen - Unterlagen für Nachlassgericht
 
leider ist mein Bruder kürzlich verstorben. Da sich mein Bruder in einer Insolvenz befand (bis Ende 2017) werden Ehefrau, Kinder und ich (Bruder) das Erbe ausschlagen. Bis zu welchem Verwandschaftgrad müssen die eventuellen Erben das Erbe ausschlagen, damit sie nicht die Schulden aus der Insolvenz meines Bruders übernehmen müssen.

Es gibt folgende Verwandschaftsverhältnisse:

Ehefrau, Sohn-1 mit zwei minderjährigen Kindern, Sohn-2, Bruder (Halbbruder) mit volljährigen Sohn, Ehemann der Mutter (aber nicht Vater, es wurde nur der Nachnahme übernommen, es fand keine Adoption meines Bruders statt).

Speziell interessiert mich, ob auch mein volljähriger Sohn und auch der Ehemann der Mutter meines Bruders das Erbe ausschlagen muss.

Kann das Erbe bei jedem beliebigen Nachlassgericht ausgeschlagen werden oder muss man zum Nachlassgericht des Verstorbenen?
Welche Unterlagen müssen zum Nachlassgericht mitgenommen werden?
(Sterbeurkunde?, ... ???)
Ab wann beginnt die sechswöchige Frist für das Ausschlagen des Erbes (Zeitpunkt
des Todes?, Verfügbarkeit der Sterbeurkunde?, .... ????)

vielen Dank

Recht-Einfach 21.07.2016 12:58

AW: Erbe ausschlagen - Unterlagen für Nachlassgericht
 
Hallo,
das Erbe muss neben dem Ehegatten von allen (Bluts-)Verwandten beim Nachlassgericht (Teil des Amtsgerichtes) des Verstorbenen ausgeschlagen werden.

Zu den "Verwandten" gehören insbesondere: Kinder und Enkel, ggf. Urenkel sowie Eltern und Großeltern. Für Minderjährige müssen die Eltern aktiv werden und gemeinschaftlich ausschlagen!

Hier finden Sie weitere Informationen, die Ihre Fragen größtenteils klären sollten, was z.B. die Frist und die Vorgehensweise angeht:
Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Welche Unterlagen Sie benötigen teilt Ihnen dann das Nachlassgericht mit.


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