Erbe ausschlagen obwohl Linie unterbrochen
Mein Bruder ist verstorben und hat keine Kinder. Unsere Eltern und ich wollen das Erbe ausschlagen. Reicht es wenn meine Eltern das Erbe ausschlagen oder muss ich (und meine Kinder) das Erbe ebenfalls noch ausschlagen obwohl ja durch den Verzicht meiner Eltern die Linie unterbrochen ist?
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AW: Erbe ausschlagen obwohl Linie unterbrochen
Hallo,
sowas wie eine unterbrochene Linie gibt es meiner Kenntnis nach nicht im Erbrecht. Schlägt der Nächstverwandte aus (in diesem Falle die Eltern) wird ein Erbe höherer Ordnung gesucht usw. Sie (und Ihre Kinder) sollten also auch explizit das Erbe innerhalb der gesetzlichen Fristen ausschlagen! Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach |
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