Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einfordern
Hallo zusammen,
mein Vater hat vor zwei Monaten sein Haus seiner neuen Frau geschenkt. Sie stammt aus Thailand und ist 30 Jahre jünger als er. Hintergrund der Schenkung ist, das mein Vater glaubt, dann seiner geschiedenen Frau (meiner Mutter) keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, da er ja keine Mieteinnahmen mehr hätte. Darum kümmert sich aber aber der Anwalt meiner Mutter. Er muß zahlen und eine Straftat ist dies wohl auch. Mich interessiert viel mehr, ob meine zwei Geschwister und ich gegen diese Schenkung vorgehen können und vorzeitig einen Teil des Erbes einfordern können, bevor alles weg ist. Vielen Dank |
AW: Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einfordern
Hallo,
leider ist so eine Regelung nicht vorgesehen. Ein Erbe entsteht mit Tod des Erblassers und nicht zu Lebzeiten. Sie haben jedoch ein Recht auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies bedeutet, dass der Wert der Immobilie 10 Jahre lang mit sinkendem Anteil im Todesfall Ihres Vaters noch bei der Pflichtteilsermittlung berücksichtigt wird. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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