Probleme bei der Ermittlung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
Vor einiger Zeit hat meine Frau erfahren, dass sie Miterbin einer Immobilie ist. Der Erblasser ist jedoch 3 Generationen älter als sie und bereits 1950 (vor Geburt meiner Frau) verstorben. Die Familienverhältnisse sind/waren zum Teil komliziert und unübersichtlich, Testamente gibt es nur zum Teil, die Erbschaft wurde offenbar nie vollzogen (also der Besitz der Immobilie im Grundbuch umgeschrieben) und somit ist die Erbfolge heute nur noch sehr schwer festzustellen.
Die Immobilie wurde und wird von der zuständigen Stadtverwaltung verwaltet und ist vermietet. Die Stadtverwaltung möchte offenbar diese Aufgabe loswerden und das Grundbuch aktualisieren. Sie hat daher versucht, die Erben zu ermitteln und alle ermittelten Mitglieder der Erbengemeinschaft angeschrieben. Dadurch hat meine Frau erfahren, dass sie zu der Erbengemeinschaft gehört, die jedoch inzwischen aus mindestens 20 Personen besteht. Davon wurde bisher nur ein Teil ermittelt, einige Personen wohnen (wahrscheinlich) im Ausland. Meine Frau und ihre Schwestern, die ebenfalls der Erbengemeinschaft angehören, haben sich nun (gemäß Aufforderung durch die Stadtverwaltung) Geburts- und Sterbeurkunden der zum Erblasser weisenden Vorfahren und die Erbscheine sowie, soweit bekannt, Kopien der Testamente beschafft. Ziel wäre es nun, die Immobilie zu verkaufen (z. B. an den Mieter) und den Erlös unter den Erben aufzuteilen. Das geht aber meines Wissens nur, wenn alle Erben ermittelt sind, diese die nötigen Unterlagen (Erbschein u.s.w.) beantragen und sich bezüglich der Verwertung des Erbes (hier: Verkauf der Immobilie) einig wären. Da jedoch nicht einmal alle Erben bekannt/ermittelt sind, dürfte das schwierig oder gar unmöglich sein. Die Kernfrage, für die ich in diesem Forum und im Internet keine Antwort gefunden habe, ist also: Wie kann dieses Problem gelöst werden? Untergeordnete Fragen, die sich daraus ergeben:
Ich hoffe nun, hier im Forum Antworten auf diese Fragen zu bekommen, so dass wir eine Ahnung davon bekommen, wie die weitere Vorgehensweise sein müsste. |
AW: Probleme bei der Ermittlung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
Hallo,
einleitend kann ich nur zu einer Rechtsberatung durch einen Anwalt raten, da Ihr Fall leider zu individuell und komplex für ein kostenloses Forum ist. Dennoch möchte ich mitteilen, dass eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden ausgeschlagen werden kann. Sollte diese Frist noch nicht verstrichen sein, wäre es möglicherweise eine Alternative für Sie. Denn andernfalls bleibt Ihnen nur sich mit der Erbengemeinschaft anzufreunden und auseinanderzusetzen. Und wie Sie schon annehmen, ist eine Abschluss ohne die Mithilfe aller Erben nur sehr schwierig. Dennoch viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Probleme bei der Ermittlung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
@Recht-Einfach: Vielen Dank für die Antwort. Ich habe das schon etwa so erwartet. Aber noch eine einfache (?) Frage:
Was passiert, wenn keiner der Erben etwas unternimmt? Danke im Voraus berose |
AW: Probleme bei der Ermittlung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
Hallo,
im Prinzip gibt es ja nur ein paar (von mir mal vermutete) Optionen:
Ich wünsche dennoch viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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