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May Ly 15.08.2016 12:35

Erbengemeinschaft Nachweise verlangen
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
ich gehöre zu einer Erbengemeinschaft aus 4 Leuten. EL war meine Großtante. In ihrem Testament war festgelegt das wir uns um das Grab kümmern sollten.
So weit so gut. Es war ein Sparbuch von ihr extra dafür angelegt (Höhe ist mir nicht bekannt, und nach ihrem Tod wurde vom Finanzamt ein Pauschbetrag von 10300€ festgelegt für Grabpflege ect.) Wo dieser Pauschbetrag ist? Keine Ahnung, er fiel definitiv nicht unter die Erbmasse.
Nun verlangte meine Schwester das ich mich an Friedhofsunterhaltungsgebühren beteiligen soll. An sich kein Thema. Aber ich möchte Nachweise sehen, das die Beträge von meiner Tante und der Pauschbetrag aufgebraucht sind. Das habe ich ihr auch so gesagt und nun hab ich Post von einer RÄ bekommen. Ich müsse den Betrag bis zum 22.8 überweisen, ansonsten wird mir mit Konsequenzen gedroht.
Meine Schwester war 2006 der Vormund meiner Tante und hat auch alles bzgl. des Erbes "geregelt".
Ich schickte dieser RÄ eine Mail worin ich auch darauf hinwies das ich diesen Betrag überweisen würden, bekäme ich denn Nachweise das eben von den vorgesehenen Beträgen nichts mehr da ist.
Ist das von mir so falsch, das ich diese Nachweise sehen möchte? Ein Anrecht darauf habe ich doch, denke ich.
Ach ja, meine Tante wurde damals in einem Familiengrab beigesetzt wo auch ein Grabstein vorhanden war. Also musste keine Grabstelle komplett gekauft werden und der Grabstein bekam eben nur eine zusätzliche Inschrift.
Würde mich über eure Antworten freuen.
Lieben Gruß
May Ly

May Ly 16.08.2016 11:24

AW: Erbengemeinschaft Nachweise verlangen
 
schade... hat denn niemand eine Info für mich ob das rechtens ist das meine Schwester die Nachweise nicht bringen muss?

Recht-Einfach 17.08.2016 13:44

AW: Erbengemeinschaft Nachweise verlangen
 
Hallo,

ich muss ehrlich sagen, dass ich die Sache mit dem Pauschbetrag nicht ganz nachvollziehen kann! Der hat ja nur Aussagekraft bzgl. der Ermittlung der Erbmasse und Erbschaftssteuer.

Somit wäre zu klären, wieviel Geld denn tatsächlich auf dem Sparbuch lag? Vielleicht 15.000 EUR vielleicht 3.000 EUR? Und ob dieses Geld nun aufgebraucht ist.

Rein intuitiv würde ich die Forderung als rechtens ansehen - es sind ja mittlerweile auch schon 10 Jahre vergangen und man schaltet ja auch nicht aus Spaß an der Freude einen Anwalt ein.

Es kann aber auch durchaus sein, dass ein Teil des Geldes für andere Zwecke als die Grabpflege verwendet wurde ...

Problem: Ein kostenloses Forum dieser Art kann den Sachverhalt nicht auflösen. Das kann auf Grund seiner Komplexität nur ein Anwalt, weshalb ich Ihnen rate sich an unseren Servicepartner für eine telefonische- oder Online-Rechtsberatung zu wenden: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

May Ly 17.08.2016 13:55

AW: Erbengemeinschaft Nachweise verlangen
 
hallo,
danke für die Antwort.
Tja, wieviel auf dem Sparbuch war, das wollte ich ja erfahren. Aber leider hat nur eine Einsicht in diese ganzen Bankangelegenheiten gehabt und das war meine Schwester.
Ich sollte vielleicht noch schreiben, das diese Gebühr erst seit 2012 eingeführt wurde. Also selbst wenn da "nur" 3000€ drauf gewesen wären, müsste noch was da sein.
Off topic: Es gibt schon Leute die wegen allem zu einem Anwalt rennen. Diese Erfahrung haben schon viele gemacht, die sie kennen.
Lieben Gruß
May Ly


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