Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Erbschaft und Erbe (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/)
-   -   Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/pflichtteil-der-kinder-aus-erster-ehe-3204.html)

Msabu 24.09.2016 07:15

Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe
 
Mein verstorbener Mann hinterlässt zwei Töchter aus ersten Ehen. Gemeinsam haben wir keine Kinder. Wir haben ein Berliner Testament verfasst.
Wir sind Rentner und haben keine Sparkonten. Wir wohnen in einer Mietwohnung, die wie vor 3 Jahren neu eingerichtet haben. Vorhanden sind zwei Autos und ein Gartengrundstück. Was können die Töchter verlangen?

Recht-Einfach 30.09.2016 19:38

AW: Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe
 
Hallo, die Töchter können beim Versterben Ihres Vaters (und Ihres Mannes) Ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt im Fall des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft pro Tochter 12,5% (also insgesamt 25%) am Vermögen.


Freundliche Grüße, Erbecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:49 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1