Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe
Mein verstorbener Mann hinterlässt zwei Töchter aus ersten Ehen. Gemeinsam haben wir keine Kinder. Wir haben ein Berliner Testament verfasst.
Wir sind Rentner und haben keine Sparkonten. Wir wohnen in einer Mietwohnung, die wie vor 3 Jahren neu eingerichtet haben. Vorhanden sind zwei Autos und ein Gartengrundstück. Was können die Töchter verlangen? |
AW: Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe
Hallo, die Töchter können beim Versterben Ihres Vaters (und Ihres Mannes) Ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt im Fall des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft pro Tochter 12,5% (also insgesamt 25%) am Vermögen.
Freundliche Grüße, Erbecht Einfach |
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