Gütertrennung trotz vorherigem Berliner Testament
Hallo,
meine Mutter verstarb kürzlich. Mein Stiefvater unterschrieb mit meiner Mutter am Anfang derer Ehe eine Gütertrennung sowie meine Mama ihm ein Wohnrecht auf Lebzeit gab (was eigentlich nicht möglich war, da sie noch an das gemeinschaftliche Testament mit meinem Vater gebunden war!). Beide verzichten hier auch auf einen Pflichtteil des Erbes (wegen der Prämisse des lebenslangen Wohnrechts...) Nun will mein Stiefvater den Vertrag für nichtig erklären, weil ihm so weder Wohnrecht (ich bin seit 7Jahren (durch Schenkung meiner Mama) der Eigentümer) noch Pflichtteil zustehen würde. Steht ihm ein Pflichtteil zu? |
AW: Gütertrennung trotz vorherigem Berliner Testament
Hallo,
grundsätzlich haben Ehegatten mit Kindern einen gesetzlichen Erbanspruch von 25% (50% bei Zugewinngemeinschaft) - daraus ergibt sich ein Pflichtteil des Ehegatten in Höhe von 12,5%. Ohne die Verzichtsformulierungen zu kennen, ist es für ein Forum jedoch unmöglich, den Fall näher zu bewerten. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
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