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Paragraphenereiter 14.11.2016 14:42

Erbfallkostenpauschale für Vorerbe und Nacherbe abziehbar?
 
Hallo Liebe Gemeinde,

ich hätte eine kurze Frage zur Erbfallkostenpauschale nach § 10 (5) Nr. 3 ErbStG.
Erhält der Nacherbe die 10.300 euro nochmals? Oder erhält er diese nicht mehr, da der Vorerbe diese bereits erhalten hat?

Was meint ihr? :)
lg, §-Reiter

Recht-Einfach 16.11.2016 20:58

AW: Erbfallkostenpauschale für Vorerbe und Nacherbe?
 
Hallo,

die Erbfallkostenpauschale darf meiner Kenntnis nach einmal pro Erbfall abgezogen werden. Der Vorerbe kann sie also beim Versterben des Erblassers geltend machen. Gleiches gilt meiner Anbsicht nach für den Nacherben im Todesfall des Vorerben.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach


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