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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Soll ich das Erbe ausschlagen?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 20.11.2016, 08:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2016
Beiträge: 4
Standard Soll ich das Erbe ausschlagen?

Hallo, mein Ehemann ist gestorben und hinterlassen Schulden. Muss ich Erbschaft ausschlagen. Ich wohne noch im Haus der verschuldet ist. Er war ein Darlehensnehmer ich der ½ Eigentümer. Die Hausbank darf meine ½ des Hauses versteigern. (Da musste ich unterschreiben –sonst kein Darlehensvertrag)
Frage: Es geht um Schornsteinfeger Kosten. Listungsträger ist mein Mann gewesen. Muss ich die Rechnung bezahlen? Der Rechnung war erstmals auf meinen Mann geschrieben. Ich habe angeboten, dass ich Hälfte bezahle. Nun habe ich der ganzen Rechnung bekommen.
Da gibt eine Rechnung für Runfungkbeitrag. Sie haben das einfach auf meinen Name umgestellt. Muss ich zahlen? Ist das nicht naher eigenommene Erbschaft,wenn man das bezahlt?
LG Estee



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  #2  
Alt 20.11.2016, 13:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2016
Beiträge: 3
Standard AW: erbe ausschlagen

Hallo Estee,

erstmal solltest Du prüfen, welche rechtlichen Verträge Du (seinerzeit) tatsächlich mit eingegangen bist.

- Wenn Du den Darlehensvertrag mit unterschrieben hast, musst Du auch für die Schulden haften - und das für den gesamten Darlehensbetrag, da Banken grundsätzlich den Passus "gesamtschulderisch" verwenden. Jeder Darlehensnehmer haftet für für sich für den gesamten Darlehensbetrag

- Solltest Du nicht im Darlehensvertrag stehen, solltest Du prüfen, ob Du ggf. bei der Bank eine Bürgschaft unterschrieben hast.

- Darüber hinaus gibt es eine Haftung bei der Grundschuldbestellung. Auch hier ist es wahrscheinlich - auch wenn Du nicht Darlehensnehmer bist, dass die Bank Dich hier mit in die Haftung genommen hat. Dann haftest Du ebenfalls mit den gesamten Darlehensbetrag.

Rundfunkbeteitrag ist Bewohnersache - nicht Eigentümer. Pro Haushalt muss einmal gezahlt werden. Da kommst Du nicht dran vorbei und musst zahlen. ggf. solltest Du prüfen, ob für dich andere Gründe ziehen (google bitte mal nach "Ausnahmen Rundfunkbeitrag".

Schornsteinfeger usw. musst Du auch zahlen, wenn du Miteigentümer bist.

Mein Tipp: Wenn Du Dir unsicher bist, suche eine Verbraucherzentrale in Deiner Nähe auf.

Dies meine Rechtsauffassung.
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  #3  
Alt 20.11.2016, 14:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2016
Beiträge: 4
Standard AW: erbe ausschlagen

Hallo,jetzt habe ich Angst,dass ich inHaftung genommen bin für gesamte Darleienvertrag
ist ein Fehler das Erbe nicht ausschlagen?
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  #4  
Alt 20.11.2016, 14:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2016
Beiträge: 3
Standard AW: erbe ausschlagen

Mit den Informationen, die hier vorliegen, kann das m.E. keiner Dir hier beantworten.
Du solltest Dir vor Ort Hilfe holen.
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  #5  
Alt 20.11.2016, 14:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2016
Beiträge: 4
Standard AW: erbe ausschlagen

Die Bank schreibt hierzu teilen wir Ihnen mit ,dass das obiger Darleienskonto nicht auf Ihren Namen lautet und wir Sie daher auch nicht aus der Dchuldhaft entlassen können. Da ist aber eine Einverständigungserklärung Ihrer Ehefrau §1365BGB.
Vorrangserklärungsräumung :Wir ,die Eheleute..räumen hiermit der mit dieser Urkunde bestellten Grundschuld samt allen Zinsen und Nebenleistungen in vollen Umgang und in allen Teilen der vorrang ein,und bewiligen und beantragen die Eintragung der Rangäederung im Grundbuch.
Wegen aller Anspruche aus dieser Grundschuld unterwirft als der Eigentümer der sofortiger Zwangsvollstreckung der belasteten Grundbesitzt gegen den jeweiligen Eigenzumer zulässig ist.
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  #6  
Alt 24.11.2016, 13:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Soll ich das Erbe ausschlagen?

Hallo, auf Grund der Komplexität des Falls kann ich nur eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt bei Ihnen vor Ort empfehlen. Ein kostenloses Forum scheint hierfür nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.

Dennoch viel Erfolg und freundliche Grüße,

Erbrecht Einfach
__________________

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