Uneheliches Kind nicht beerben... möglich?
Hallo,
vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Ich bin verheiratet und wir haben ein gemeinsames Kind. Nun möchte ich gerne eine Eigentumswohnung erwerben und allein im Grundbuch stehen. Der Kredit würde nur auf mich laufen, die Finanzierung ist so berechnet, dass ich auch alles weitere, z.B. Lebensunterhalt aus meinem Einkommen finanzieren kann. Mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung, welches ich nicht beerben möchte. Ist dies mit einem Testament möglich, welches unser gemeinsames Kind als Alleinerben vorsieht und meinem Mann ein lebenslanges Wohnrecht ermöglicht? Oder braucht es dafür auch einen Pflichtteilverzicht seinerseits? Oder erbt sein Kind zumindest den Pflichteil, egal wie ich es testamentarisch aufsetze??? Die Moral möchte ich nicht diskutieren, ich halte es schlichtweg für richtig, meinem Kind möglichst viel zu hinterlassen. Ich bedanke mich für eure Antworten ;-) VG Namilo |
AW: Uneheliches Kind nicht beerben... möglich?
Hallo,
in einem solchen Fall kann es immer Sinn machen einen Pflichtteilsverzicht, z.B. durch Einmalzahlung mit dem Kind Ihres Mannes zu vereinbaren. Denn Grundsätzlich ist es so: Das Kind Ihres Mannes hat bei seinem Versterben immer Anspruch auf den Pflichtteil. Als Folge könnte man das Vermögen Ihres Mannes reduzieren. Problematisch wird es nur, wenn Ihr Mann nach Ihnen verstirbt. Dann erbte er nämlich auch aus Ihrem Vermögen. Sie sollten also auch Ihren Mann "enterben". Ich kann hierzu nur raten professionelle Hilfe für eine rechtsichere Formulierung von einem Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Letzteres ist auch über unser Portal möglich: E-Mail Beratung vom Anwalt für Erbrecht Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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