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JosefB 23.11.2016 13:23

Erbanteil im Testament kleiner als Pflichtteil
 
Damit ein Pflichtteilsanspruch entsteht, müssen in erster Linie die Enterbung durch den Erblasser und die Nichterwähnung im Testament gegeben sein.
Meine Frage: Wie verhält es sich, wenn der Erblasser den Erben (1. Grad) im Testament zwar berücksichtigt hat (also keine Enterbung), jedoch mit einem Anteil, der kleiner ist, als der Pflichtteil?
Ist dies rechtmäßig/gesetzeskonform?

Recht-Einfach 24.11.2016 13:02

AW: Erbanteil im Testament kleiner als Pflichtteil
 
Hallo,

die Frage ist schnell zu beantworten: Im Testament kann formuliert werden was will. Sollte das Erbe an den Pflichtteilsberechtigten jedoch weniger als den gesetzlichen Pflichtteil betragen, kann dieser seinen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen.

Sonst könnte man ja formulieren: "Mein Sohn soll einen Euro bekommen - damit ist sein Pflichtteil abgegolten!" ... das geht beim besten Willen nicht.

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach


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