Höhe Pflichtteil für Enkel
Wie hoch ist der Pflichtteil von Enkeln? Situation: Erblasser (Witwer) hatte 3 Kinder, von dem 1 schon verstorben ist und dieses verstorbene Kind hatte 3 Kinder (1 Kind davon angenommen, nicht adoptiert).
|
AW: Höhe Pflichtteil für Enkel
Hallo,
einführend wäre zu sagen, dass Enkel nur einen Pflichtteilanspruch haben, sollten Ihre Eltern als Erbberechtigte bereits verstorben sein. Sind die Eltern der Enkel, also die Kinder des Erblassers noch am leben, haben Enkel keinen Anspruch, da noch Erben höherer Rangordnung existieren. In diesem Fall teilt sich das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge auf:
Da Kind drei bereits verstorben ist, treten die Kindeskinder (also die Enkel des Erblassers) an dessen Stelle. "Angenommene" Kinder - also weder leiblich, noch adoptiert - sind von der Erbfolge ausgenommen. Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch pro verbleibenden Enkel i. H.v. 16,67 % Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs, woraus sich ein Anteil von 8,33 % pro Enkel ermitteln lässt! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Höhe Pflichtteil für Enkel
Hallo,
wie sieht es aus, wenn vom Erblasser ein Testament vorliegt, dass die Kinder 1 und 2 jeweils 50% erben. Bleibt da der Pflichtteil der Enkel von je 8,33%? |
AW: Höhe Pflichtteil für Enkel
Hallo,
die Höhe des Pflichtteils ist immer gleich! Auf diesen Erbanteil besteht also grundsätzlich Anspruch! Dabei ist es unerheblich, ob eine Berechtigter ausdrücklich im Testament enterbt wurde oder nur "nicht erwähnt" wird. Das Resultat ist das selbe und löst den Pflichtteilanspruch aus. Erbrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:42 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1