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Brüllmücke 27.12.2016 19:04

Erbe ausschlagen Wohnung räumen
 
Hallo Community,

mich beschäftigt schon den ganzen Tag folgende Frage,

meine Mutter ist leider am 16.12 im Krankenhaus verstorben, alle Erben werden das Erbe ausschlagen.

Ich besitze ein 2 Familienhaus und meine Mutter bewohnte die untere Etage, da ich auf eine neue Mieteinnahme angewiesen bin, muss ich die Wohnung schnellstmöglich vermieten.

Wir 3 Kinder haben also heute eine Vorlage an das Amtsgericht gesendet das wir das Erbe ausschlagen. Bis wir einen Termin bekommen dauert aber noch was.

Die Beerdigungskosten werden natürlich von uns getragen. Aber dürfen wir auch schon die Wohnung leeren? Wertvolle Sachen oder einen Sparstrumpf voller Geld existiert nicht. Die paar habselligkeiten decken bei weitem nicht die Beerdigungskosten. Verschuldet war meine Mutter, viele Inkasso Briefe.
Wird ein Nachlassverwalter oder sonstiges vom Amtsgericht beauftragt?

Kann man sich um die Wohnung selber kümmern ohne dadurch das Erbe doch irgendwie an zu nehmen?

Danke für eure Antworten
David

Recht-Einfach 29.12.2016 08:18

AW: Erbe ausschlagen Wohnung räumen
 
Hallo,

wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, fällt die Erbmasse (und das schließt den Hausrat mit ein) in die Hände des Staates. Dieser ist dann für die weitere Abwicklung verantwortlich.

Ich bin mir daher nicht sicher, ob Sie die Wohnung tatsächlich räumen dürfen! Es könnten ja noch 10.000 EUR in bar unter einer Matratze liegen von denen Sie nichts wissen - die gehören nun offiziell dem Fiskus!

Das sollten Sie einmal mit dem Nachlassgericht direkt klären. Hilft das nicht weiter, können Sie sich bzgl. der weiteren Vorgehensweise bei einem unserer verbundenen Anwälte informieren. Dann haben Sie zumindest eine rechtsichere Auskunft! Unsere Rechtsanwälte können Sie telefonisch oder per E-Mail befragen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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