Konto offenlegen für Pflichtteilsberechtigten?
Ich habe ein befreundetes Ehepaar laut Testament beerbt.
Erst starb der Mann, kurz darauf die Frau. Jetzt taucht ein vorehelicher Sohn der Frau auf und ich soll die Kontenbewegungen offen legen. Muß ich auch die Konten des Mannes offen legen, obwohl er damit ja nichts zu tun hatte? |
AW: Konto offenlegen für Pflichtteilsberechtigten?
Hallo,
ohne die Inhalte des Testaments zu kennen ist das nicht so einfach zu sagen, denn es handelt sich um zwei Todesfälle. Ich nehme mal an, dass sich das Ehepaar gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hat, was bedeuten würde, dass es kein "Vermögen" des verstorbenen Mannes mehr gibt, da mit seinem Versterben alles auf die Ehefrau überging. Sollten Sie nun Nacherbe sein, ist der Pflichtteilsberechtigte demnach auch am Gesamtvermögen beteiligt. Dies wäre aber nur zu klären, wenn die Formulierungen des Testaments verliegen ... Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Konto offenlegen für Pflichtteilsberechtigten?
Ja, es war ein Berliner Testament und die Leute sind innerhalb 4 Wochen hintereinander verstorben. Auf jedem Konto war noch etwas drauf und ich hatte schon drei Jahre vorher Kontovollmacht für beide Konten, da beide gehbehindert waren.
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