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Waxmeiler 26.04.2017 08:52

Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
 
Hallo,

wir sind 2 Brüder und werden das Haus unseres Vaters erben.

Das Haus ist vermietet, damit unser Vater seine Pflegekosten im Heim bezahlen konnte.

Die Hausverwaltung (Miete, Instandhaltung) hatte mein Bruder gemacht, da ich im Ausland lebe und er vor Ort ist. Er hatte Vollmacht über alle Konten.

Wir werden vorraussichtlich zu gleichen Teilen erben.
Ich schreibe "vorraussichtlich", da ich diese Information mündlich von meinem Vater habe, aber kein schriftliches Testament gesehen habe.

Meine Fragen:
  1. Wie wird in so einem Fall das Erbe (je ein halbes Haus und die Hälfte der Mieteinnahmen) organisiert?
    Geht das nach einem Standardverfahren, das in so einem Fall greift?
    (Beispiel: Mieteinnahmen auf ein Konto, von dem aus je die Hälfte der Mieteinnahmen den Geschwistern überwiesen wird?)
    .
  2. Ist die Vollmacht meines Bruders über die Konten unseres Vaters mit dem Tod unseres Vaters erloschen?
    .
  3. Ich habe gelesen, dass ich eine "Bedenkzeit" von 6 Monaten habe, das Erbe auszuschlagen.
    (6 Monate wegen Wohnsitz im Ausland)
    .
    1. Gilt diese Frist ab dem Notartermin, bei dem uns das Testament präsentieret wird?
      .
    2. Ist es ratsam, dass ich zu dem Notartermin erscheine? (Um das Erbe anzunehmen, irgendwas zu unterschreiben etc.?
    .
  4. Kann ich als Erbe Einsicht in die Konten unseres Vater nehmen?

Vielen Dank & Grüße

Recht-Einfach 26.04.2017 20:59

AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
 
Zitat:

Wie wird in so einem Fall das Erbe (je ein halbes Haus und die Hälfte der Mieteinnahmen) organisiert?
Geht das nach einem Standardverfahren, das in so einem Fall greift?
(Beispiel: Mieteinnahmen auf ein Konto, von dem aus je die Hälfte der Mieteinnahmen den Geschwistern überwiesen wird?)
Ganz so einfach wird es nicht sein, da eine vermietete Immobilie auch laufende Kosten mit sich bringt oder zu zahlende Reparaturen anfallen.

In der Regel bilden Sie mit Ihrem Bruder eine Erbengemeinschaft (Vermietungs-GbR) mit einem Geschäftskonto, auf welchem die Mieten auflaufen und von welchem Ausgaben bezahlt werden. Hiervon können dann auch regelmäßige Entnahmen - je nach Liquidität - erfolgen. Hierzu sollten Sie aber einen steuerlichen Berater befragen, da für diese Personengesellschaft ggf. auch separate Steuererklärungen (sog. Feststellungserklärungen) erstellt werden müssen.


Zitat:

Ist die Vollmacht meines Bruders über die Konten unseres Vaters mit dem Tod unseres Vaters erloschen?
Das kommt ganz auf die Vollmacht an, in der Regel verlangt eine Bank aber einen Erbschein - es kann ja sein, dass ein Dritter das Sparbuch geerbt hat, der nicht möchte, dass Ihr Bruder über das Konto verfügen kann!

Zitat:

Ich habe gelesen, dass ich eine "Bedenkzeit" von 6 Monaten habe, das Erbe auszuschlagen. (6 Monate wegen Wohnsitz im Ausland)

Gilt diese Frist ab dem Notartermin, bei dem uns das Testament präsentieret wird?
Meines Wissens nach beginnt die Frist zu laufen, "nachdem man vom Erbe erfahren hat" - also in Ihrem Fall mit Kenntnisnahme vom Versterben Ihres Vaters.

Zitat:

Ist es ratsam, dass ich zu dem Notartermin erscheine? (Um das Erbe anzunehmen, irgendwas zu unterschreiben etc.?
Grundsätzlich ja - ich hatte aber noch keine Berührungspunkte mit einem solchen Fall...

Ich wüsste aber auch nicht, wie Sie sonst neuer Eigentümer der vermieteten Immobilie werden sollten. Für solche Übertragungen braucht man in Deutschland in aller Regel einen Notar, es ist aber auch grundsätzlich möglich, dass das direkt vom Nachlassgericht (eine Abordnung des Amtsgerichts) veranlasst wird.

Zitat:

Kann ich als Erbe Einsicht in die Konten unseres Vater nehmen?
Selbstverständlich. Dies sollten Sie mit Ihrem Bruder (Haupterben, da vor Ort) klären.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Waxmeiler 26.04.2017 22:08

AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
 
Vielen herzlichen Dank! Ihre Antwort hilft mir sehr weiter.


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