Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
Hallo,
wir sind 2 Brüder und werden das Haus unseres Vaters erben. Das Haus ist vermietet, damit unser Vater seine Pflegekosten im Heim bezahlen konnte. Die Hausverwaltung (Miete, Instandhaltung) hatte mein Bruder gemacht, da ich im Ausland lebe und er vor Ort ist. Er hatte Vollmacht über alle Konten. Wir werden vorraussichtlich zu gleichen Teilen erben. Ich schreibe "vorraussichtlich", da ich diese Information mündlich von meinem Vater habe, aber kein schriftliches Testament gesehen habe. Meine Fragen:
Vielen Dank & Grüße |
AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
Zitat:
In der Regel bilden Sie mit Ihrem Bruder eine Erbengemeinschaft (Vermietungs-GbR) mit einem Geschäftskonto, auf welchem die Mieten auflaufen und von welchem Ausgaben bezahlt werden. Hiervon können dann auch regelmäßige Entnahmen - je nach Liquidität - erfolgen. Hierzu sollten Sie aber einen steuerlichen Berater befragen, da für diese Personengesellschaft ggf. auch separate Steuererklärungen (sog. Feststellungserklärungen) erstellt werden müssen. Zitat:
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Ich wüsste aber auch nicht, wie Sie sonst neuer Eigentümer der vermieteten Immobilie werden sollten. Für solche Übertragungen braucht man in Deutschland in aller Regel einen Notar, es ist aber auch grundsätzlich möglich, dass das direkt vom Nachlassgericht (eine Abordnung des Amtsgerichts) veranlasst wird. Zitat:
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Erbengemeischaft aus zwei Brüdern - vermietetes Haus
Vielen herzlichen Dank! Ihre Antwort hilft mir sehr weiter.
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