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Alleinerbe - wie vorgehen?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 15.05.2017, 09:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2017
Beiträge: 1
Standard Alleinerbe - wie vorgehen?

Liebe Forumsmitglieder,

Ich hoffe, ihr könnt uns helfen.

Der leibliche Vater meines Mannes verstarb diesen März. Nun bekamen wir Post , dass mein Mann dazu Stellung nehmen soll, ob der Mann seiner Mutter in adoptiert habe, da er sonst als einziger Abkömmling der Alleinerbe sei. Die Geschwister des leiblichen Vaters versuchten einen Erbschein zu beantragen, doch da mein Mann ja der Erbe ist, hat das Gericht ihn angeschrieben.

Wie müssen wir nun vorgehen? Mein Mann hat keine Ahnung, was es genau zu erben gibt. Er hatte zum Vater und seiner Familie leider keinen Kontakt. Wir wissen nur, dass sein Papa eine Immobilie hat und selbstständig war und wohl nicht arm.

Wie erfahren wir, was meinem Mann zusteht und müssen wir einen Erbschein beantragen? Wenn ja, wie geht das, ohne dass wir im entsprechendem Feld des Antrags die Wertermittlung nicht ausfüllen können? Zudem haben wir keine Sterbeurkunde. Gibt es irgendwelche Fristen, bis wann wir was tun müssen?

Ich bin kurz vor der Entbindung und körperlich stark angeschlagen und mein Mann ist sehr traurig, dass sein Vater tot ist, ohne dass sie sich je kennengelernt haben....wir sind grad etwas überfordert und erhoffen uns Hilfe, was nun zu tun ist. Schonmal vielen Dank!



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  #2  
Alt 22.05.2017, 11:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Alleinerbe - wie vorgehen?

Hallo als grundlegende Frage wäre tatsächlich erst einmal zu klären, ob Sie denn adoptiert wurden oder nicht! Sollten Sie adoptiert worden sein, erlischt der Erbanspruch gegenüber Ihrem leiblichen Vater.

Als Erbe haben Sie immer einen Auskunftsanspruch. Der ist meist nur schwer durchzusetzen, da die sonst anderen Erben kein Interesse haben, Ihnen Einblick in Vermögensverhältnisse zu gewähren, die sie sonst möglicherweise erben würden.

Ich kann Ihnen daher nur raten den Kontakt aufzunehmen und sollten Sie gegen eine Mauer prallen, einen Fachmann (z.B. Anwalt) einzuschalten. Dieser erläutert Ihnen dann sicher auch die optimale weitrere Vorgehensweise.

Liebe Grüße und viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
adoption, alleinerbe, auskunftsanspruch, erbschein, immobilie, sterbeurkunde


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