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-   -   Verjährung des Vermächtnisses (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/verjaehrung-des-vermaechtnisses-3333.html)

Johanness 07.06.2017 16:24

Verjährung des Vermächtnisses
 
Hallo liebe Juristen und Interessierte,
grundsätzlich ist immer alles gaaaanz klar, im Detail dann aber doch kniffelig:

Eine Erblasserin hatte 2011 der als Alleinerbin benannten Tochter ein Vermächtnis hinterlassen, in dem sie nahezu alles (Hausrat und Grundstücke) an Andere [Kinder (aus früherer Ehe) des vorverstorbenen Mannes der Erblasserin] vermacht hatte.
Die Alleinerbin hatte das Erbe nicht ausgeschlagen. Die Ausschlagungsfrist war tatenlos verstrichen.
Sie hatte keinen (damit verbundenen Anspruch auf ihren) Pflichtteil gefordert.

Die mit dem Vermächtnis Bedachten forderten per Anwalt 2014 zu einem Vermächtniserfüllungsvertrag auf.
Klage wurde nicht eingereicht.

Meine Frage lautet: Wodurch wird der Ablauf der 3-Jahresfrist, nach dem der Anspruch der mit dem Vermächtnis Bedachten verjährt, unterbrochen? Mit gerichtlicher Klage, einer anderen Information an das Nachlaßgericht oder einer anwaltlichen Aufforderung an den Erben zu Erfüllung des Vermächtnisses?

Andere Frage: Es gibt Ansichten, nach denen eine 10-Jahresfrist für Rechte Grundstücksübertragungen gilt. Gibt es mittlerweile Entscheidungen durch Rechtsprechung, welche Frist gilt?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage!

Johannes

Recht-Einfach 24.06.2017 14:34

AW: Verjährung des Vermächtnisses
 
Hallo Johannes,

entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort - auf Grund der Komplexität kann ich Ihnen aber auch nur raten, sich an einen involvierten Anwalt bei Ihnen vor Ort zu wenden.

Andernfalls kann ich Ihnen auch unseren Service-Partner für eine günstige Rechtsberatung online anbieten: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt - Sie können hier telefonisch oder per Mail Kontakt zu Anwälten aufnehmen.

Liebe Grüße und viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Johanness 24.06.2017 21:15

AW: Verjährung des Vermächtnisses
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 10630)
Hallo Johannes,

..auf Grund der Komplexität kann ich Ihnen aber auch nur raten, sich an einen involvierten Anwalt bei Ihnen vor Ort zu wenden..

Worin besteht die Komplexität der Frage, ob ein Vermächtnis betreffend die Übertragung von Grundstücken nach 3 oder 10 Jahren verjährt?

Ich hatte mehr erwartet, bedanke mich aber trotzdem für die Beantwortung.
Viele Grüße
Johanness


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