Normaler Erbschein oder europäischer Erbschein?
Hallo,
ich brauche bitte euren Rat. Meine Mutter ist vor kurzem gestorben und ich muss mich jetzt um den Nachlass kümmern. Meine Mutter ist Griechin und lebte seit über 50 Jahren in D-Land. Sie hat eine kleine Wohnung in Griechenland und ich bin Alleinerbin. Benötige ich jetzt einen europäischen Erbschein oder den normalen Erbschein? Soweit ich gelesen habe, gilt das Wohnsitzprinzip und demnach deutsches Recht?? Und weshalb benötige ich überhaupt einen Erbschein, wenn ich nachweisen kann, dass ich Alleinerbin bin, durch das Stammbuch zum Beispiel?? Danke vorerst für Hilfestellung.. |
AW: Normaler Erbschein oder europäischer Erbschein?
Hallo,
einen Erbschein brauchen Sie, um sich gegenüber Banken und Behörden als Erbe auszuweisen. Dieser bestätigt Ihre Identität und Ihren Erbanspruch gleichermaßen. Lesen Sie doch auch noch einmal hier zum Thema Erbschein - Erbrecht Ratgeber Bzgl. der Zuständigkeit würde ich zu allererst nach der Staatsangehörigkeit schauen - bei doppelter Staatsbürgerrschaft möglicherweise prüfen, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Normaler Erbschein oder europäischer Erbschein?
Zitat:
Es ist alles nur Abzocke, wie fast alles im Staate Bundesrepublik Deutschland, und man hat leider keine Rechtssicherheit, was die Aussagen der Institutionen anbetrifft, und ich persönlich glaube auch den Aussagen nicht mehr, weil heute "hü" und morgen "hot".... wie gesagt, man hat leider keine Rechtssicherheit Die Banken fordern immer einen Internationalen Erbschein... Ich hatte gegenüber der Sparkasse alle von denen gewünschten Unterlagen wie Erbschein incl. dann nochmals gewünschter Übersetzung beigebracht, und nachdem ich alles beigebracht habe, forderten die plötzlich dann noch einen Internationalen Erbschein. |
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