Erbengemeinschaft zwischen 2 Brüder
Ich habe eine Erbengemeinschaft mit Meinen Bruder, ----zu je ein halb----- laut Erbschein Hierzu als Info wohnen wir ca. 500 km entfernt Sehr geehrte Damen und Herren, 1 Mein Bruder schreibt immer das er nicht verpflichtet ist mir informationen was das Erbe zu geben. Frage: Muss er mir Auskunft erteilen oder nicht, ist er berechtigt eigenhändig Entscheidungen zu treffen 2 Mein Bruder schreibt immer ich kann ihn nicht verbieten ins Haus(mit Grundstück) einzuziehen Frage: Kann er das ohne meine zustimmung machen? 3 Mein Bruder schreibt immer er Verbietet mir, das Fahrzeuges abzuhollen was beim Autohaus seit dem 23.03.2017 steht, was da auch weg muss Frage: Ist er berechtigt mir zu untersagen, das ich dieses fahrzeug abzuhollen? 4 Mein Bruder schreibt immer, das er mich verantwortlich machen will, dass er seine Geldleistungen (ARGE) gestrichen werden ab 01.09.2017, da eine Erbteilung besteht aber noch nicht beansprucht werden kann Frage: ist die arge nach § 40 SGB II dazu trotzdem berechtigt, seine leistungen zu streichen und kann er mich dafür belangen oder verantwortlich machen? Noch eine Frage: Bin ich als Miterbe berechtigt ein haus und Grundstück zu öffnen wenn der Miterbe die herausgabe der Schlüssel verweigert. Ich weiss im moment nicht weiter da ich kein Rechtsbeistand haben und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Mit Freundlichen Grüssen |
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