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kathimehl 27.08.2017 11:48

Kosten eines Miterben bei einer Erbenauseinandersetzung
 
Hallo, ich brauche eure Hilfe.
Wir sind eine Erbengemeinschaft mit 4 Geschwistern, ein Bruder steht unter gesetzlicher Betreuung, so dass das Amtsgericht hier ein Mitspracherecht hat.
Seit 2011 versuche ich den Nachlass zu regeln, ich möchte das Grundstück meiner Eltern kaufen. Wir hatten uns 2013 auf eine Summe von 15 300 € geeinigt, bis heute kam es nicht zum Verkauf, da 2014 eine Schwester verstorben ist und ich erst letztes Jahr den Erbschein für sie bekommen habe.
Ich musste den Betrieb meines Vaters 2011/12 auflösen und die Technik verkaufen, damit ich seine offenen Schulden und die Bestattung bezahlen konnte. Bis heute hat sich kein anderer Erbe darum gekümmert. Ich habe für jeden einzelnen Vorgang eine Aufstellung mit meinen Kosten gemacht, z. B. Brief schreiben 3,00 E oder Telefonieren 3 E oder Fahrt zum Grundstück, das sind 150 km eine Strecke mit 0,30 €/km angesetzt und die Fahrzeit pro Stunde mit 6 E berechnet. Inzwischen ist hier eine Sollsumme von ca 4 000 € aufgelaufen, die ich von mir bezahlt habe.
Letzte Woche hatten wir ein Gespräch beim Gericht wegen dieser Nachlassangelegenheit, mir wurde gesagt, dass sich der Grundstückspreis erhöht habe, er liegt jetzt bei 29 000 €, weil sich die Bodenwertpunkte erhöht haben und sie können nicht alle Posten meiner Aufstellung so annehmen, da ich ja Rentner bin und keinen Verdienstausfall habe. Zum anderen hätte ich müssen für jedes Telefonat genau aufschreiben wie lange ich telefoniert habe usw. um hier die Kosten zu ermitteln. Ich frage mich, warum hat man mir das nicht am Anfang also vor 6 Jahren gesagt, die Liste haben sie schon seit damals, nach 6 Jahren fällt denen ein, dass ich es so nicht ansetzen darf. Mein Geld ist aber weg, Was die Höhe der Bodenwertpunkte anbelangt, ich habe mich beim Amt erkundigt, für den Wohnort unseres Grundstückes ist der Preis um 2 € pro m² gesunken, ich komme mir verarscht vor und denke, dass diese Sache nicht gütig geklärt werden kann, Denn mit Lügen kann man so etwas nicht erledigen. Ich habe schon versucht, im Internet darüber etwas zu finden, aber leider bis jetzt noch nichts gefunden.
Kann mir jemand von Euch Tipps geben wie man was an Kosten ansetzen darf?
Ich danke Euch.


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