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-   -   Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/muss-ein-pflichtteilsberechtigter-ueber-einen-erbscheinantrag-informiert-werden-3362.html)

Maren 29.08.2017 14:50

Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden?
 
Es ist ein Testament vorhanden, das wurde bereits eröffnet. Einen Erben gibt es noch nicht, der muss durch Auslegung festgestellt werden.

Einer der Pflichtteilsberechtigten ist zwar im Testament mit einer Kleinigkeit bedacht, wird aber voraussichtlich nicht Erbe.
Einer der Bedachten hat einen Erbscheinantrag gestellt.

Welche Möglichkeiten hat ein Pflichtteilsberechtigter über den Inhalt & Ausgang des Erbscheinantrags informiert zu werden?

vielen Dank!

Maren 29.08.2017 15:45

AW: Korrektur Pflichtteilsberechtigter
 
Zitat:

Zitat von Maren (Beitrag 10708)
Es ist ein Testament vorhanden, das wurde bereits eröffnet. Einen Erben gibt es noch nicht, der muss durch Auslegung festgestellt werden.

Einer der Pflichtteilsberechtigten

ich weiß nicht, ob die Formulierung Pflichtteilsberechtigter so richtig war, die hier gemeinte Person wäre gesetzlicher Erbe, wenn kein Testament vorhanden wäre
Zitat:

Zitat von Maren (Beitrag 10708)
ist zwar im Testament mit einer Kleinigkeit bedacht, wird aber voraussichtlich nicht Erbe.
Einer der Bedachten hat einen Erbscheinantrag gestellt.

Welche Möglichkeiten hat ein Pflichtteilsberechtigter über den Inhalt & Ausgang des Erbscheinantrags informiert zu werden?

vielen Dank!


Recht-Einfach 10.10.2017 11:49

AW: Muss ein Pflichtteilsberechtigter über einen Erbscheinantrag informiert werden?
 
Hallo Maren, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Falls sich der Sachverhalt noch nicht erledigt hat "könnte" das zuständige Nachlassgericht ggf. Auskunft erteilen.

Vielleicht sind Sie ja mittlerweile schon etwas schlauer und können uns informieren, wie alles ausgegangen ist und ob Sie weiter sind?

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach


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